Ermittlungen nach Kölner Geiselnahme Mohammad R. wollte laut Zeugen zum IS nach Syrien ausreisen

Köln · Zwei Tage nach der Geiselnahme im Kölner Hauptbahnhof sind noch viele Fragen offen. Die Ermittler glauben weiter, dass es sich um islamistischen Terror gehandelt haben könnte - und decken dabei immer mehr Details über den mutmaßlichen Täter auf.

Geiselnahme am Hbf Köln: Polizei veröffentlicht Fotos vom Tatort
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Polizei Köln veröffentlicht Tatortfotos und bittet um Hinweise

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Foto: Polizei Köln

Der mutmaßliche Täter liegt nach seinen Verletzungen beim Zugriff im Koma, kann nicht vernommen werden, die Auswertung seiner Handys und anderer Beweismittel dauert noch an. „Über sein Motiv können wir im Moment nur spekulieren“, hatte Kölns Kripo-Chef Klaus-Stephan Becker am Dienstag bei einer Pressekonferenz gesagt.

Bislang gehen die Ermittler davon aus: Mohammad R., der den Brandanschlag im McDonald’s und die Geiselnahme in einer Apotheke begangen haben soll, wollte offenbar möglichst viele Menschen verletzen. Möglicherweise hat die Tat einen terroristischen Hintergrund – die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat am Mittwoch die Ermittlungen übernommen. Dem 55-Jährigen wird versuchter Mord in zwei Fällen sowie gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. „Nach dem bisherigen Erkenntnisstand liegen hinreichende Anhaltspunkte für einen radikal-islamistischen Hintergrund der Tat vor“, teilt ein Sprecher mit. Die Anhaltspunkte hätten sich unter anderem aus Zeugenangaben ergeben. Der Beschuldigte soll die Freilassung einer Frau gefordert haben, deren Mann sich terroristisch betätigt haben soll. Außerdem sagte er laut Bundesanwaltschaft, dass er Mitglied des Islamischen Staates (IS) sei und zu diesem nach Syrien ausreisen wolle.

Ob sich der Terror-Verdacht erhärten lässt, muss sich zeigen. „Insbesondere ist zu klären, ob der Beschuldigte das Attentat als Mitglied des sogenannten IS oder einer anderen terroristischen Vereinigung begangen hat, oder aber unmittelbar vor oder während der Tat zu einem Mitglied einer Terrororganisation in Kontakt oder unter deren Einfluss stand“, heißt es. Auch werde der Frage nachgegangen, ob bislang unbekannte Tatbeteiligte oder Hintermänner in die Tat eingebunden waren. Die Ermittler haben den Sohn des Verdächtigen bereits vernommen, er lebt wie der Bruder des Syrers ebenfalls in Deutschland. R.s Ehefrau ist noch in Syrien, sie hat bislang zweimal erfolglos Einreiseanträge in die Bundesrepublik gestellt. Die Stadt Köln teilt dazu mit: „Die Ausländerbehörde hat eine ablehnende Stellungnahme abgegeben, da die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorlagen.“ Das heißt unter anderem: Es war nicht sichergestellt, dass die Lebensunterhaltssicherung für die Ehefrau in Deutschland sichergestellt waren. Ihr Mann arbeitete in Köln nicht, weil er „psychisch dazu gar nicht in der Lage war“, wie Kripo-Chef Becker sagte.

Mohammad R. ist seit 2015 als anerkannter Flüchtling in Deutschland. Seine Aufenthaltserlaubnis ist bis Juni 2021 gültig. Da er seitdem 13 Mal wegen verschiedener Straftaten aufgefallen ist, äußerten sich Polizei und Stadt Köln auch zu der Frage, warum er nicht abgeschoben wurde. „Uns ist bekannt, dass der mutmaßliche Täter sich mehrfach strafbar gemacht hat“, heißt es in einer Stellungnahme der Stadt. Die Strafbarkeit führe aber nicht zu einer Ausreisepflicht, solange jemand als Flüchtling vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anerkannt sei. „Die Stadt ist an diese Entscheidung gebunden.“

Das BAMF prüfte Anfang 2018, ob der Flüchtlingsstatus des Syrers aufgehoben wird, teilte aber mit, dass die Voraussetzungen weder für einen Widerruf noch für eine Rücknahme vorlägen. „Daher blieb es bei der Flüchtlingsanerkennung. Die Stadt hat aufgrund der Entscheidung des BAMF die Aufenthaltserlaubnis im Juni dieses Jahres um drei Jahre verlängert“, heißt es von der Stadt Köln.

Generell ist es so, dass Straftäter abgeschoben werden können, wenn sie zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Gegen R. war zwar wegen Bedrohung, Drogenbesitzes und Hausfriedensbruch ermittelt worden. Die Staatsanwaltschaft Köln hat auch eine Anklage gegen den Mann erhoben wegen Betrugs, einen Prozess mit einem Urteil gab es aber noch nicht. „Die anderen Taten sind nicht zur Anklage gekommen“, sagte Staatsanwältin Nathalie Neuen am Dienstag. Teilweise seien sie eingestellt worden, da ihm die Taten nicht nachgewiesen werden konnten.

Für Syrien gilt außerdem mindestens noch bis zum Herbst ein genereller Abschiebestopp.

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