Gebetsruf der Moscheegemeinden Erster Muezzin-Ruf in Köln noch nicht absehbar

Köln · Köln will Rufe von Muezzins zum Freitagsgebet ermöglichen – wann sie zu hören sein werden, ist aber auch Monate nach Start des Modellprojekts noch unklar.

 Die Moschee der Ditib in Köln.

Die Moschee der Ditib in Köln.

Foto: dpa/Oliver Berg

Es sei noch nicht absehbar, wann die erste Gemeinde den Gebetsruf erklingen lassen werde, erklärte eine Stadtsprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Bislang gebe es zwei Anträge - diese seien aber nicht vollständig gewesen. „Derzeit wird auf die Vervollständigung der Unterlagen seitens der Gemeinden gewartet“, sagte die Sprecherin.

Köln hatte Anfang Oktober 2021 erklärt, dass Moscheegemeinden auf Antrag und unter Auflagen künftig ihre Gläubigen zum mittäglichen Freitagsgebet rufen dürften. Zu den Auflagen gehört etwa, dass der Gebetsruf nicht länger als fünf Minuten dauert. Für die Lautstärke gibt es eine Höchstgrenze, die je nach Lage der Moschee festgelegt wird. Außerdem muss die jeweilige Moscheegemeinde die Nachbarschaft frühzeitig mit Flyern informieren und eine Ansprechperson benennen, die Fragen beantworten oder Beschwerden entgegennehmen kann. Das Modellprojekt ist zunächst auf zwei Jahre befristet.

Die Stadt verweist bei ihrer Initiative auf die im Grundgesetz verbriefte Freiheit der Religionsausübung. Während in christlichen Kirchen die Glocken läuteten, um die Gläubigen zum Gottesdienst zu rufen, seien es in den Moscheen muslimischer Glaubensgemeinschaften die Rufe des Muezzins, die diesen Zweck erfüllten. Die Initiative war breit diskutiert worden.

(bora/dpa)
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