Bierkartell-Prozess Freispruch für Kölsch-Brauer Erzquell, Früh und Gaffel

Düsseldorf · Nach jahrelangem juristischen Streit urteilte ein Gericht in Düsseldorf, dass es keine illegalen Preisabsprachen zwischen drei Kölsch-Brauern gegeben hat. Ursprünglich sollten die Firmen mehr als acht Millionen Euro Strafe zahlen.

 Mit einem Freispruch endete der Prozess um das angebliche „Kölsch-Kartell“.

Mit einem Freispruch endete der Prozess um das angebliche „Kölsch-Kartell“.

Foto: dpa/Oliver Berg

Als der Richter den Freispruch verkündet, atmet der Chef der Gaffel-Brauerei hörbar erleichtert auf. „Es ist mir ein Stein vom Herzen gefallen“, wird Heinrich Philipp Becker später sagen. Seit Jahren wehren sich die Brauereien Erzquell, Früh und Gaffel gegen das Bundeskartellamt. Dieses hatte Bußgelder von mehr als acht Millionen Euro gegen die Firmen verhängt – wegen des Verdachts, dass sie sich 2007 abgesprochen hatten, den Bierpreis zu erhöhen. 14 Jahre und 35 Prozesstage später kam der Kartellsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf nun zu dem Schluss, dass es kein sogenanntes Kölsch-Kartell gegeben hat. Der Senat sprach die drei Brauereien und zwei ihrer Manager von dem Vorwurf frei. Die Betroffenen hatten einen Einspruch gegen die Entscheidung des Kartellamts eingelegt.