Gerichtsstreit in Köln Stadt muss Behandlung mit Hornhaut-Fischen erlauben

Köln · In einem Kölner Kosmetikstudio soll es demnächst eine besondere Art der Pediküre geben: Fische knabbern die Hornhaut der Füße ab. Die Stadt hatte Bedenken wegen des Tierschutzes. Das Gericht gab am Donnerstag grünes Licht.

 Die "Fisch-Pediküre" ist vor allem in asiatischen Ländern verbreitet.

Die "Fisch-Pediküre" ist vor allem in asiatischen Ländern verbreitet.

Foto: AdamEve

In einem Kölner Kosmetikstudio dürfen sich kleine Saugbarben demnächst über die Füße der Kunden hermachen. Die Stadtverwaltung muss die Behandlung mit Knabberfischen erlauben. Das Kölner Verwaltungsgericht gab am Donnerstag der Klage eines Mannes statt, der ein Fisch-Spa einrichten möchte.

Bei dieser Art der Pediküre halten die Kunden ihre Füße in ein Becken mit Kangalfischen, die dann die Hornhaut abknabbern. Die Stadt hatte dies verboten, weil der Einsatz von Fischen allein zu Wellnesszwecken nicht mit dem Tierschutz vereinbar sei.

Das sah das Gericht anders und befand, dass die Belange des Tierschutzes mit der Berufsfreiheit des Klägers in Einklang gebracht werden müssten. Deshalb müsse die Stadt die Erlaubnis unter geeigneten Auflagen erteilen.

(lnw)
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