Köln Familienvater (30) steht wegen versuchten Mordes vor Gericht

Köln · Es war eine Kneipenschlägerei an Weiberfastnacht. Die Polizei war sogar so rechtzeitig da, dass die Beamten die beiden Gruppen trennen und Schlimmeres verhindern konnten. Doch einer der Beteiligten erzählte seinem Bruder von dem Streit - der wollte sich rächen und griff zwei Männer mit einem Messer an. Wegen versuchten Mordes muss sich der 30-Jährige seit Montag vor dem Kölner Landgericht verantworten.

Die Geschichte spielte sich vor mehr als zwei Jahren in Opladen ab, am 13. Februar 2015 in der Gaststätte Bierhaus an der Humboldtstraße. Dort entzündete sich auf einer Karnevalsparty ein Streit zwischen zwei Gruppen junger Männer. Draußen kam es zur Prügelei, der Bruder des Angeklagten wurde leicht verletzt. Die Polizeibeamten nahmen die Personalien der Beteiligten auf und schickten sie nach Hause.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft wollte der Angeklagte seinen Bruder rächen, er verfolgte die 23 und 26 Jahre alte Männer. In der Goethestraße soll er dem Jüngeren mit einem Messer in den Rücken gestochen und ihm ins Gesicht getreten haben, als der Verletzte zu Boden gegangen war. "Ihr habt euch mit den Falschen angelegt", soll er sinngemäß gesagt haben, bevor er den 26-Jährgen attackierte, sieben Mal auf Rücken und Oberschenkel einstach und damit seinen Tod "billigend in Kauf nahm", wie es in der Anklage heißt. Die Männer hätten durch den Angriff von hinten keine Chance der Gegenwehr gehabt. Die Verletzungen des 26-Jährigen waren lebensgefährlich, Ärzte konnten ihn durch eine Notoperation retten.

Der Angeklagte will am ersten Prozesstag eine Erklärung abgeben - die Vorsitzende der 11. Großen Strafkammer will die aber erst am Dienstag hören, wenn der psychiatrische Gutachter dabei ist. So endet der erste Tag nach dem Verlesen der Anklage. Der Angeklagte war zwar zehn Tage nach der Tat festgenommen worden, er ist nach einiger Zeit in Untersuchungshaft und nach Zahlung einer Kaution aber auf freiem Fuß, da er nach Auffassung der Ermittler in geordneten Verhältnissen lebt, keine Fluchtgefahr besteht. Er ist Vater dreier Kinder. Sein Verteidiger hatte in einem Telefonat mit der Vorsitzenden Richterin eine zweijährige Bewährungsstrafe als Wunsch für seinen Mandanten in den Raum gestellt. Die Richterin machte deutlich, dass noch alles offen sei. Ein Urteil wird für den 19. Juni erwartet.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort