Sechs Monate auf Bewährung Erstes Urteil nach "Hogesa"-Krawallen von Köln trifft eine Frau

Köln · Die Bilder von den Ausschreitungen bei der "Hogesa"-Demonstration in Köln erschreckten das Land: Hooligans und Rechte randalierten vor dem Hauptbahnhof und gingen auf Polizisten los. Jetzt wurde eine Beteiligte verurteilt.

 Das Kölner Amtsgericht hat eine Teilnehmerin der "Hogesa"-Demonstrantin zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung verurteilt.

Das Kölner Amtsgericht hat eine Teilnehmerin der "Hogesa"-Demonstrantin zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung verurteilt.

Foto: dpa, mb jhe

Gut drei Monate nach den Hooligan-Krawallen in Köln gibt es das erste Urteil: Das Kölner Amtsgericht hat eine Teilnehmerin der "Hogesa"-Demonstrantin zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung verurteilt. Der Richter sah es am Montag als erwiesen an, dass die 21-Jährige Polizisten massiv beschimpft und eine gefüllte Plastikflasche auf sie geworfen hatte.

Die Flasche traf aber niemanden. Die als Kundgebung gegen Salafisten angemeldete Veranstaltung von mehr als 5000 Hooligans und Rechtsextremisten war im vergangenen Oktober in Gewalt umgeschlagen. 49 Polizisten erlitten Verletzungen. "Hogesa" steht für "Hooligans gegen Salafisten".

Die Angeklagte, die sich im Gerichtssaal für ihr Verhalten entschuldigte, hatte schon bei ihrer Festnahme ein Geständnis abgelegt und das Verfahren damit beschleunigt. Nach Angaben ihres Verteidigers hatte sie während der Demonstration von der Polizei versprühtes Pfefferspray abbekommen und daraufhin aus Wut die Flasche geworfen und die Beamten beleidigt. Seine Mandantin gehöre weder der Hooligan-Szene noch einer rechtsextremen Gruppe an, betonte der Verteidiger.

Die Angeklagte sei "Teil eines Geschehens gewesen, das außer Kontrolle geraten ist", sagte der Richter in der Urteilsbegründung. "Wer sich aktiv an einem solchen Geschehen beteiligt, der haftet am Ende auch mit." Das Zeigen des Hitlergrußes wertete der Richter lediglich als Geste der Beleidigung und nicht als eigene Straftat.

Der Kölner Staatsanwaltschaft hat wegen der Ausschreitungen bislang drei Anklagen erhoben und zwölf Strafbefehle erlassen, wie ein Sprecher sagte.

(lnw)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort