Rechtsstreit gegen Boulevardzeitung Teilerfolg für Kölner Kardinal Woelki in Verfahren gegen „Bild“

Köln · Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hat in einem Rechtsstreit gegen Artikel der „Bild“-Zeitung einen Erfolg und eine Niederlage erzielt. Einige Bezeichnungen wurden als unzutreffend und als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht gewertet. Die Rede von einem „Woelki-Skandal“ beanstandete das Gericht hingegen nicht.

 Der Kardinal und Erzbischof von Köln, Rainer Maria Woelki, wehrt sich gegen die Berichterstattung der „Bild“-Zeitung in insgesamt fünf Verfahren.

Der Kardinal und Erzbischof von Köln, Rainer Maria Woelki, wehrt sich gegen die Berichterstattung der „Bild“-Zeitung in insgesamt fünf Verfahren.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Das Landgericht Köln entschied am Mittwoch, die Zeitung habe unzulässigerweise behauptet, dass Woelki einen „Missbrauchs-Priester“ und „Sexualstraftäter“ befördert habe. Diese Äußerungen seien unzutreffend und verstießen gegen das Persönlichkeitsrecht des Erzbischofs. Die Rede von einem „Woelki-Skandal“ beanstandete das Gericht hingegen nicht. Es handele sich um eine zulässige Bewertung eines Sachverhalts.

Das Gericht untersagte der „Bild“-Zeitung die Behauptung, Woelki habe 2017 wissentlich einen „Missbrauchs-Priester“ befördert. Denn der Priester habe keine nach dem Strafgesetzbuch strafbare Tat begangen. Es habe sich nicht um ein Kind gehandelt, sondern um einen Jugendlichen, mit dem es zu einvernehmlichen sexuellen Handlungen ohne gegenseitige Berührungen gekommen sei. Zudem sei nicht sicher, ob der Priester das Alter des Jugendlichen gekannt habe. Das Gericht beanstandete von der „Bild“-Zeitung verwendete Sätze mit den Formulierungen „Sexualstraftäter“, „Missbrauchs-Priester“ und „Kindesmissbrauch“. Ob der Kardinal von dem Vorfall wusste, wertete das Gericht als zweitrangig.

Weiter gab es ein Urteil zu einem „Bild“-Artikel, in dem der Autor mutmaßt, ob wegen eines „Woelki-Skandals“ und eines „Missbrauchs- und Vertuschungsskandals“ alle deutschen Bischöfe über einen gemeinsamen Rücktritt nachdächten. In diesem Fall wies das Gericht die Klage des Kardinals gegen die Bezeichnung „Woelki-Skandal“ ab. Diese Formulierung sei zulässig. Denn unter anderen habe Papst Franziskus offen kommuniziert, dass der Erzbischof bei der Missbrauchsaufarbeitung große Fehler gemacht habe. Unbestreitbar sei auch, dass es einen Missbrauchsskandal in der Kirche gebe, der vertuscht worden sei.

Woelki hatte im vergangenen Jahr in Eilverfahren einstweilige Unterlassungsverfügungen gegen insgesamt fünf Berichte der Zeitung erwirkt. Weitere Urteile in der Sache wird die 28. Zivilkammer unter Vorsitz von Dirk Eßer da Silva am 8. und 22. Juni verkünden. Gegen die nun bekannt gegebenen Entscheidungen kann beim Oberlandesgericht Berufung eingelegt werden. Auch der betroffene Priester selbst hat gegen Artikel der „Bild“-Zeitung geklagt.

(bsch/kna)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort