„Fremdenfeindliche Gesinnung“ Dreieinhalb Jahre Haft für Politiker nach Schuss auf 22-Jährigen

Köln · Weil er einen 22-Jährigen angeschossen und beleidigt hat, ist ein ehemaliger Kölner CDU-Politiker zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er habe eine „fremdenfeindliche Gesinnung“ an den Tag gelegt, urteilte das Gericht.

Ein ehemaliger Kölner CDU-Politiker, der auf einen jungen Mann geschossen hatte, ist am Montag zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Kölner Landgericht befand ihn der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz und Beleidigung für schuldig. Der 74-jährige Deutsche habe eine „fremdenfeindliche Gesinnung“ an den Tag gelegt.

Der Angeklagte hatte den Schuss auf den 22-Jährigen durch seine Verteidiger am ersten Verhandlungstag zwar eingeräumt, aber als Unfallgeschehen darstellen lassen. Das Gericht kam nach acht Verhandlungstagen, 20 vernommenen Zeugen und drei Sachverständigengutachten zu einer anderen Einschätzung. Demnach hat der 74-Jährige „einen gezielten Schuss in Richtung Oberkörper“ seines Opfers abgegeben.

Der 22-Jährige hatte in der Tatnacht mit drei Begleitern am Rheinufer im Kölner Stadtteil Porz in unmittelbarer Nähe zum Grundstück des Angeklagten Alkohol getrunken und Musik gehört. Als der Angeklagte seinen Hund im Garten ausgeführt habe, habe er einen Streit mit den jungen Männern vom Zaun gebrochen und diese als „Drecks-Kanacken“ oder „Drecks-Ausländer“ beleidigt. Damit habe der 74-Jährige eine „fremdenfeindliche Gesinnung“ an den Tag gelegt, urteilte das Gericht. Der Angeklagte hatte rassistische Beleidigungen über seine Verteidiger abgestritten.

Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre und neun Monate Haft gefordert. In seinem Schlussvortrag hatte der Ankläger von einer „bösartigen und perfiden“ Tat gesprochen, weil der Angeklagte den 22-Jährigen mit der Waffe in der Hand aufgefordert habe: „Komm auf mein Grundstück, dann knall ich dich ab.“ Weder in seiner durch die Verteidiger am ersten Prozesstag verlesene Einlassung noch in seinem letzten Wort zeigte der Angeklagte ein Zeichen des Bedauerns. Seine Verteidigung plädierte auf Freispruch und bezeichnete den 22-jährigen Nebenkläger als „Hochstapler und Lügner“. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Revision kann eingelegt werden.

(bora/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort