Krise im Erzbistum Köln Kardinal Woelki kommt, Generalvikar Hofmann geht

Köln/Düsseldorf · Der Diözesanpastoralrat beräten mit Kardinal Rainer Maria Woelki über die Zukunft des Erzbistums. Unterdessen kündigte der Erzischof eine professionelle Verwaltungsstruktur an. Erste personelle Konsequenz: Generalvikar Hofmann verlässt im Sommer sein Amt.

 Kardinal Rainer Maria Woelki spricht ein Weihegebet für Russland und die Ukraine im Kölner Dom, links von ihm Generalvikar Markus Hofmann.

Kardinal Rainer Maria Woelki spricht ein Weihegebet für Russland und die Ukraine im Kölner Dom, links von ihm Generalvikar Markus Hofmann.

Foto: dpa/Henning Kaiser

Gut vier Wochen ist Kardinal Rainer Maria Woelki nach seiner geistlichen Auszeit wieder zurück in Köln. Seine Amtsgeschäfte als Erzbischof nahm er bisher nur zurückhaltend auf. Das hat seine Gründe: So hatte Woelki Papst Franziskus seinen Rücktritt angeboten. Die Entscheidung darüber steht zwar noch aus und dürfte nach den Erfahrungen mit Rom auch noch einige Zeit auf sich warten lassen. Inzwischen jedoch füllt sich wieder der Terminkalender des Erzbischofs auch mit öffentlichen Auftritten.

Ein wichtiger, diesmal interner Termin des Erzbischofs steht an diesem Wochenende in Düsseldorf an. Erstmals nach seiner fünfmonatigen Auszeit wird der Kardinal mit dem Diözesanpastoralrat (DPR) zusammenkommen. Das zentrale und wichtigste Beratungsgremium des Erzbischofs will zwei Tage lang auch darüber sprechen, ob es eine zweite Chance für den Kardinal – um die Woelki gebeten hat – mitträgt und sich eine Zukunft der Diözese mit dem amtierenden Erzbischof an der Spitze vorstellen kann. Zumindest mehrheitlich.

Das dürfte noch keine beschlossene Sache sein. Denn erst zu Beginn dieses Jahres hatte sich der DPR zu einer Krisensitzung getroffen, auf der zahlreiche kritische Stimmen laut wurden. Viele konnten sich eine gedeihliche Zusammenarbeit mit Woelki nur schwer vorstellen.„Die Menschen stimmen mit den Füßen ab, die Austrittszahlen sind erschreckend“, hatte damals Gemeindereferentin Marianne Arndt zu Protokoll gegeben. Auch wenn sich damals auch Befürworter für die Fortsetzung einer Amtszeit fanden, so war der Tenor, dass es ein „Weiter so“ nicht geben dürfe und klare Signale für die Bereitschaft zu einem wirklichen Neuanfang gegeben werden müssten. Am Wochenende wird man nun gemeinsam ausloten, ob – zunächst unabhängig von einer Entscheidung aus Rom – ein Neuanfang intern möglich und vorstellbar sei.

Dem Diözesanpastoralrat gehören insgesamt 75 Kleriker sowie haupt- und ehrenamtliche Laien an. Dazu gehören die Weihbischöfe wie auch der Generalvikar, die Stadt- und Kreisdechanten, Gewählte Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten sowie Delegierte des Diözesanrates. Noch zu Pfingsten des vergangenen Jahres hatten die Kreis- und Stadtdechanten in einem Brief „persönliche Konsequenzen“ sowohl vom Erzbischof als auch vom Generalvikar gefordert.

Noch vor der Sitzung des Diözesanpastoralrates kündigte Kardinal eine umfassende Professionalisierung der Bistumsverwaltung an. Danach soll es künftig drei klare Geschäftsbereiche geben: den pastoralen, wirtschaftlichen und den verwaltungstechnischen. Zudem werde ein Experte für Verwaltung in der Funktion eines Amtschefs eingeführt, so Woelki. Das hat personelle Konsequenzen. Diesem Systemwechsel fällt offenbar der amtierende Generalvikar zum Opfer. So schreibt Woelki, dass Markus Hofmann ihm „angeboten“ habe, „sein Amt neu zu besetzen. Dies wird zum Sommer diesen Jahres geschehen“. Hofmann selbst wird mit den Worten zitiert, er unterstütze die Marschroute des Kardinals mit Nachdruck: „Die Aufgaben in einem Generalvikariat sind so vielfältig geworden, dass ich die vorgesehene neue Aufgabenverteilung für richtig und weiterführend halte. Damit schaffen wir Raum für mehr Kompetenz in Verwaltungsfragen und letztendlich auch mehr Transparenz. Schließlich bin ich Theologe und kein Wirtschafts- oder Verwaltungsfachmann.“

Auslöser war unter anderem wohl eine Routineprüfung im „Stiftungsbereich“ des Erzbistums. Dabei war „eine vertragliche Regelung ungewöhnlichen Inhalts“ aufgefallen, die sowohl für das Erzbistum Köln als auch für die betreffende Stiftung eine erhebliche und langfristige wirtschaftliche Bindungswirkung entfalten würde und bisher bei keiner der Körperschaften bilanziert sei. Um welche Stiftung es sich handelt, wurde nicht verlautet. Allerdings informierte man die zuständigen Gremien wie den Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat, den Vermögensrat sowie den Diözesanpastoralrat.

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