Gastronomie, Einzelhandel, Sport Diese Corona-Regeln gelten aktuell in Köln

Köln · Das alte Infektionsschutzgesetz ist ausgelaufen. Welche Corona-Regeln müssen jetzt noch in Köln beachtet werden? Wann gilt 2G, 2G+, wann 3G? Ein Überblick über die aktuelle Bestimmungen in der Domstadt.

 Passanten gehen in der Innenstadt Kölns durch die Geschäftsstrasse Hohe Strasse.

Passanten gehen in der Innenstadt Kölns durch die Geschäftsstrasse Hohe Strasse.

Foto: dpa/Oliver Berg

Für Deutschland gilt seit dem 19. März ein neues Infektionsschutzgesetz. Für das Land NRW gelten aber bis zum 2. April noch Übergangsregeln. Deshalb gilt folgendes auch in Köln:

  •  Kontaktbeschränkungen 

Kontaktbeschränkungen gibt es keine mehr - auch für Ungeimpfte.

  • Maskenpflicht Die Maskenpflicht entfällt im Freien und bei Veranstaltungen, die im Freien stattfinden. Im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr sowie in Innenräumen und bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen in Innenräumen bleibt sie weiterhin bestehen. Es gilt weiterhin die Empfehlung, in Situationen mit vielen Menschen auf engem Raum einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Gastronomie In der Gastronomie gilt die 3G-Regel (Zutritt oder Teilnahme nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete). Dies gilt auch für die Außengastronomie. Für das To-Go-Geschäft ist kein Nachweis erforderlich.
  • Einzelhandel Im Einzelhandel gibt es keine Zugangsbeschränkungen mehr. Um einkaufen zu gehen, ist weder ein Nachweis noch eine Impfung nötig.
  • Sport Für Sport im Freien gibt es keine Einschränkungen mehr. Sport in Innenräumen unterliegt aber einheitlich weiterhin der 3G-Regelung. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen
  • Kultur und Kino Für Kultur und Kino gilt die 3G-Regel: Nur Getestete, Genesene oder Geimpfte erhalten Zutritt.
  • Freizeit Auch für den Besuch von Veranstaltungen und Einrichtungen im Freizeitbereich gilt die 3G-Regel. Darunter fallen Besuche von Museen, Ausstellungen, Konzerten, Theatern, Kinos, Tierparks, zoologischen Gärten und Freizeitparks. Ein Schnelltest-Nachweis darf höchstens 24 Stunden alt sein, ein PCR-Test-Nachweis 48 Stunden.
  • Clubs und private Tanzveranstaltungen Tanzen in Clubs und Diskotheken ist wieder möglich. Der Zutritt ist aber nur für Personen möglich, die vollständig geimpft oder genesen sind und zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen (2G-Plus).
  • Messen und Märkte Messen und Märkte können stattfinden. Auch hier gilt die 3G-Regel für den Zutritt.
  • Tourismus Für touristische Übernachtungen in Hotels gilt die 3G-Regel.
  • Wo gilt die 2G-Plus Regel in Köln?

Die 2G-Plus-Regel (Zutritt oder Teilnahme nur für Geimpfte und Genesene, die zusätzlich getestet sind) gilt für das gemeinsame Singen von Chormitgliedern, für private Feiern mit Tanz, in Clubs und Diskotheken, in Bordellen und Swingerclubs.

  • Welche Regeln gelten am Arbeitsplatz?

Die bundesweite Homeoffice-Pflicht ist genauso wie die 3G-Regel am Arbeitsplatz weggefallen. Über Schutzmaßnahmen wie Abstands- und Hygieneregeln oder eine Maskenpflicht sollen Betriebe künftig selbst entscheiden.

Welche Einrichtungen sind in Köln geschlossen? Was ist für alle verboten?

  • In Köln sind keine Einrichtungen geschlossen. Es ist nichts verboten.

Hinweis: Die Daten, die unseren Grafiken zugrunde liegen, stammen vom Robert-Koch-Institut. In einigen unserer Artikel sind die Zahlen der örtlichen Gesundheitsämter die Basis der Berichterstattung und können davon abweichen. Die Städte und das RKI erheben ihre Werte zu verschiedenen Zeitpunkten.

(c-st/chal/bsch/mba/jlu/top/bsch/ldi/mzu)
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