Bericht über Beziehung mit Serdar Somuncu Carolin Kebekus verliert Rechtsstreit gegen Reporter

Köln · Die Komikerin Carolin Kebekus hat einen Rechtsstreit gegen einen Journalisten verloren. Der hatte über ein vermutetes "Verhältnis" zwischen Kebekus und dem Kabarettisten Serdar Somuncu berichtet - das durfte er, entschied das Oberlandesgericht Köln jetzt.

 Carolin Kebekus musste vor Gericht eine Niederlage einstecken.

Carolin Kebekus musste vor Gericht eine Niederlage einstecken.

Foto: dpa, hka gfh

Kebekus' Klage richtete sich gegen das Online-Portal "Köln-Reporter" und dessen Chefredakteur Tobias Büscher. In erster Instanz hatte das Landgericht Köln entschieden, dass der Journalist eine Passage aus einem Porträt über die Komikerin löschen muss, in der er über eine Beziehung zwischen Kebekus und ihrem Kollegen Serdar Somuncu spekuliert hatte.

Büscher ging in Berufung, weil er das Urteil als unzulässige Einschränkung der Pressefreiheit empfand. Das Oberlandesgericht gab ihm nun Recht. Der 15. Zivilsenat wies die Klage von Kebekus ab. Der Journalist durfte demnach über das vermutete "Verhältnis" berichten.

"Die Besonderheit des Falles liegt darin, dass der Senat prozessual davon auszugehen hatte, dass Carolin Kebekus und Serdar Somuncu sogar verheiratet sind", teilte das Gericht mit. "Ob das wirklich der Fall ist, war in dem Zivilrechtsstreit nicht endgültig zu klären."

Der Journalist habe aber in der Berufungsinstanz viele Anhaltspunkte für eine Ehe zwischen den Kabarettisten vorgetragen. Kebekus hatte gesagt, sie sei "jedenfalls nicht seit 2012 mit Herrn Somuncu verheiratet".

Da das Gericht davon ausgehen muss, dass es diese Ehe tatsächlich gibt, sei die Berichterstattung über eine Verbindung der beiden zulässig. Etwas sperrig heißt es in der Urteilsbegründung: "Über wahre Tatsachen aus dem Bereich der Sozialsphäre darf regelmäßig berichtet werden."

Der Senat machte in seiner Entscheidung zugleich deutlich, dass Medien nicht folgenlos über bloße Gerüchte berichten dürfen. Es müsse von Fall zu Fall entschieden werden.

(hsr)
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