Prozess in Köln Bewährungsstrafe nach Cybersex mit Kindern

Köln · Ein 60-Jähriger ist in Köln zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden, nachdem er immer wieder Cybersex mit 12- bis 14-jährigen Mädchen hatte. Das Landgericht Köln sprach ihn am Dienstag schuldig - unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger in einer Vielzahl von Fällen, Verbreitung pornografischer Schriften sowie versuchter Nötigung.

Der Mechaniker aus Bedburg im Rhein-Erft-Kreis hatte vor Gericht ein umfassendes Geständnis abgelegt. Er habe die Mädchen in Chaträumen verschiedener Internetforen kennengelernt und sie dann überredet, sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen. Dabei war es zu Drohungen gegenüber den Kindern gekommen.

Der Vorsitzende Richter sagte in der Urteilsbegründung, mit großer Wahrscheinlichkeit handele es sich bei den abgeurteilten Fällen nur "um die Spitze eines Eisbergs". Möglicherweise habe es hundert, wenn nicht sogar 150 Fälle virtueller sexueller Übergriffe auf Kinder gegeben.

Der Richter sprach von "unsäglichen Chats", deren Einzelheiten protokolliert worden waren. Die sexuellen Übergriffe waren eher zufällig herausgekommen, weil ein verdeckter Ermittler in einem anderen Fall auf die Aktivitäten des Angeklagten aufmerksam geworden war.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte verzichteten am Dienstag auf Rechtsmittel gegen das Urteil - es ist daher bereits rechtskräftig.

(lnw)
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