Prozess in Köln unterbrochen Beil-Mörder steht wegen Verfahrensfehler erneut vor Gericht

Alles auf Anfang: Wegen eines Formfehlers muss der Mordprozess gegen den 54 Jahre alten Hans Jürgen W. vor dem Kölner Landgericht komplett neu aufgerollt werden. W. soll seine Nachbarin und deren Mutter mit einem Beil erschlagen haben.

 Der 54-Jährige soll zwei Frauen in Bergisch Gladbach mit einem Beil getötet haben. Wegen eines Formfehlers wird der Prozess neu aufgerollt. Im vergangenen Jahr hatte das Gericht den Mann zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Der 54-Jährige soll zwei Frauen in Bergisch Gladbach mit einem Beil getötet haben. Wegen eines Formfehlers wird der Prozess neu aufgerollt. Im vergangenen Jahr hatte das Gericht den Mann zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Foto: dpa, ve pzi

Doch der erste Verhandlungstag vor der 11. Großen Strafkammer war schneller vorbei als geplant. Der Verteidiger des Angeklagten, Johannes Daners, hatte schon vor Beginn einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin gestellt.

Grund: Sie hatte einen Antrag des Angeklagten auf einen zweiten Pflichtverteidiger abgelehnt mit der Begründung, dass das Verfahren nicht besonders umfangreich oder schwierig sei. Gleichzeitig hatte sie in einer so genannten Überlastungsanzeige ausgeführt, ihre Kammer sei vor allem deshalb überlastet, weil das Verfahren gegen Hans Jürgen W. eine umfangreiche Beweisaufnahme erfordere. Der Angeklagte habe wegen der widersprüchlichen Erklärungen zum Umfang des Verfahrens deshalb Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Richterin, hieß es seitens der Verteidiger.

Die Verhandlung wurde noch vor Verlesung der Anklage unterbrochen und wird am 12. Oktober fortgesetzt.

Das Landgericht hatte W. im vergangenen Jahr zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Kammer war davon überzeugt, dass er im Juni 2014 seine Nachbarin und deren Mutter in Bergisch Gladbach mit einem Beil erschlagen hat — weil es Streit um Schulden gab, die er bei der Nachbarin hatte. Er wollte nach Ansicht der Anklage verhindern, dass seine Ehefrau und sein Chef von den Schulden erfahren.

Das Urteil ging damals verspätet bei Gericht ein, woraufhin W. Revision einlegte. Der Bundesgerichtshof hob es daraufhin auf.

Nun wird bis Januar 2017 erneut verhandelt, alle Zeugen müssen noch einmal gehört werden. Fast 40 Verhandlungstage sind angesetzt.

(hsr)
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