Prozess um versuchten Mord in Köln 21-Jähriger soll Ladeninhaber fast tot geprügelt haben

Köln · Ein 21 Jahre alter Mann sitzt wegen versuchten Mordes auf der Anklagebank im Kölner Landgericht, weil er einen 68-Jährigen bei einem Überfall beinahe tot geprügelt haben soll. Zwei Jahre nach dem Überfall wurde er anhand einer DNA-Spur überführt.

Ungerührt hört der Angeklagte sich an, was die Staatsanwaltschaft ihm vorwirft. Der 21-Jährige sieht sehr viel jünger aus als er ist. Mit einem Komplizen soll er im Oktober 2014 kurz vor Ladenschluss den 68 Jahre alten Inhaber eines Bekleidungsgeschäfts im Kölner Stadtteil Kalk überfallen und derart brutal zusammengeschlagen haben, dass der Mann nur knapp überlebte. Ein Angestellter hatte ihn erst am Morgen nach der Tat entdeckt.

Wegen versuchten Mordes muss sich Adrian S. (Name geändert) nun vor dem Kölner Landgericht verantworten. Mindestens fünfmal soll er auf den am Boden liegenden Ladenbesitzer eingetreten haben. Das Opfer hatte Rippen- und Gesichtsbrüche, einen Schädelbasisbruch, eine Nierenquetschung und viele Wunden im Gesicht. Der ältere Mann lag wochenlang im Krankenhaus.

Die Täter entkamen damals mit einigen Kleidungsstücken und 900 Euro Bargeld.

Es kommt erst jetzt zum Prozess, weil Fahnder den 21-Jährigen erst zwei Jahre nach der Tat in München festnehmen konnten. Der Rumäne wurde mittlerweile mit internationalem Haftbefehl gesucht und saß bereits in seiner Heimat mehrere Jahre wegen Diebstahls im Gefängnis. In dem Bekleidungsgeschäft waren DNA-Spuren gesichert worden.

Einen zweiten DNA-Treffer gab es im September 2016. Der Angeklagte soll einen Taxifahrer in Köln mit Pfefferspray angegriffen und ihm 300 Euro und das Handy abgenommen haben. Seine Fingerabdrücke sicherten die Ermittler auf der Reizgas-Dose, die er am Tatort zurückgelassen hatte.

Neun Tage nach diesem Überfall nahm die Polizei den 21-Jährigen am Münchener Flughafen in Empfang. Er war gerade aus Rumänien wieder eingereist.

Ein Urteil wird für den 20. Februar erwartet. Die Ermittlungen gegen den Komplizen des Angeklagten laufen noch.

(hsr)
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