Landtagswahl 2022 Zulassungsbeschwerde – AfD ohne Direktkandidat im Nordkreis Kleve?

Kreis Kleve · Die Landrätin hat als Kreiswahlleiterin aus formellen Gründen Zulassungsbeschwerde gegen den Wahlvorschlag der AfD eingelegt. Die Partei wiederum wehrt sich dagegen. Nun muss der Landeswahlausschuss entscheiden.

 Die Kreiswahlleiterin hat Zulassungsbeschwerde eingelegt.

Die Kreiswahlleiterin hat Zulassungsbeschwerde eingelegt.

Foto: dpa/Daniel Karmann

Der AfD könnte bei der Landtagswahl im Nordkreis Kleve der Verlust der Erststimmen drohen. Nach einer Zulassungsbeschwerde durch die Kreiswahlleiterin, Landrätin Silke Gorißen, muss nun der Landeswahlausschuss über den Fall entscheiden: Muss Kandidat Christoph Kukulies aus Emmerich vom Wahlzettel gestrichen werden?

Die Zulassung eines Kandidaten zu einer Wahl ist für viele Parteien reine Formalie – so war sich die SPD so sicher, dass sie in der Stadt Kleve schon die Kandidaten plakatierte, bevor der Wahlausschuss des Kreises überhaupt tagte. Und tatsächlich hat der Kreiswahlausschuss am 22. März unter Vorsitz von Wahlleiterin Silke Gorißen sieben Direktkandidaten im Nordkreis zur Landtagswahl zugelassen, darunter auch AfD-Kandidat Kukulies. Nun aber hat Gorißen für eben jenen Wahlkreis 55 Kleve II (Bedburg-Hau, Emmerich am Rhein, Goch, Kleve, Kranenburg, Rees) Zulassungsbeschwerde gegen die vom Ausschuss getroffene Entscheidung zur Zulassung des AfD-Wahlvorschlags eingelegt.

Im Rahmen des Prüfprozesses sei demnach festgestellt worden, dass die am 22. März erfolgte Zulassung rechtsfehlerhaft ergangen sein dürfte. Denn: Der vorliegende Wahlvorschlag der AfD datiert auf den 23. Oktober vergangenen Jahres. Eingereicht wurde er aber erst am 15. März. Unterzeichnet ist der Vorschlag jedoch von dem Landesvorstand der AfD, der zwar im Oktober 2021 im Amt war, aber nur bis zum 4. Februar. Dann wurde er neu gewählt.

Als der Wahlvorschlag eingereicht wurde, gehörte deshalb keine der drei Personen, die ihn Monate zuvor unterzeichnet hatten, dem Landesvorstand der Partei mehr an. Sie könnten demnach – so der Verdacht – gar nicht mehr „zeichnungsbefugt“ gewesen sein, und ihre Unterschriften wären nichtig. „Vor diesem Hintergrund erfolgte die Einlegung der Zulassungsbeschwerde durch die Kreiswahlleiterin“, heißt es vom Kreis Kleve.

Die AfD weist die rechtlichen Bedenken zurück. „Wir haben eine andere Rechtsauffassung“, erklärte eine Sprecherin des Landesverbandes. Jetzt befinde man sich im juristischen Verfahren: „Wir sind guten Mutes, dass wir das gewinnen und uns durchsetzen werden.“ Entscheiden muss der Landeswahlausschuss, der voraussichtlich am Freitag, 8. April, zusammentritt.

Dann geht es auch um zwei Wahlkreise in Borken, in denen das gleiche Problem aufgetreten ist wie in Kleve: 76 Borken I und 77 Borken II. Für sie wurden die Wahlvorschläge am 3. März eingereicht.

In zwei weiteren Fällen, den Wahlkreisen 48 Krefeld I - Viersen III und 49 Krefeld II, sind die Probleme zwar etwas anders gelagert, haben aber den gleichen Hintergrund. Die dortigen Kreiswahlausschüsse hatten die Wahlvorschläge der AfD wegen der Neuwahl des Landesvorstandes direkt zurückgewiesen. In diesen Fällen muss nun überprüft werden, ob das so rechtens war.

Denn die Krefelder Wahlvorschläge waren noch zu Zeiten des alten AfD-Landesvorstandes eingereicht worden. Möglicherweise müsse deshalb in diesen beiden Fällen „von einer gültigen Zeichnungsbefugnis“ der später ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder ausgegangen werden, hieß es vom NRW-Innenministerium, bei dem der Landeswahlleiter angesiedelt ist.

 „Weitere Fälle, in denen der AfD-Landesvorstand bei Einreichung eines AfD-Kreiswahlvorschlages nicht zeichnungsbefugt gewesen sein könnte, sind hier nicht bekannt“, hieß es aus dem Ministerium weiter. Auch die AfD glaubt nicht, dass sich anderswo noch in nennenswerter Zahl Probleme auftun: Die meisten Kreisverbände hätten ihre Wahlvorschläge „sehr kurzfristig Ende Februar und im März“ eingereicht.

Die Landesliste der Partei ist von den Querelen nicht beeinträchtigt: Mit der Zweitstimme könnte die AfD gewählt werden, auch wenn Direktkandidaten gestrichen würden.

(lukra/szf)
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