Kreis Kleve Zahl der Langzeitarbeitslosen im Kreis gestiegen

Kreis Kleve · Die Zahl der Familien im Kreis Kleve, die von Hartz IV leben – die sogenannten "Bedarfsgemeinschaften" – ist im Dezember um 82 auf insgesamt nun 8.232 Haushalte gestiegen. Diese Zahl gab Landrat Wolfgang Spreen am Montag bekannt.

Die Zahl der Familien im Kreis Kleve, die von Hartz IV leben — die sogenannten "Bedarfsgemeinschaften" — ist im Dezember um 82 auf insgesamt nun 8.232 Haushalte gestiegen. Diese Zahl gab Landrat Wolfgang Spreen am Montag bekannt.

Obwohl es gelang, 343 Langzeitarbeitslose in neue Arbeitsstellen zu vermitteln, konnte dieses gute Ergebnis den deutlichen Zuwachs bei den Leistungsempfängern nicht ausgleichen. Der Anstieg sei, wie in den vergangenen Jahren, auch auf die jahreszeitlich bedingte schlechtere Arbeitsmarktsituation zurückzuführen, erklärte Spreen.

Zudem sei aber wohl auch ein Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel schuld: Das hatte die für Bedarfsgemeinschaften akzeptierte maximale Wohnungsgröße und die vom Kreis zu übernehmenden Unterkunftskosten angehoben. "Somit fallen jetzt mehr Empfänger in diese Gruppe", sagte Spreen.

Für die Grundversorgung der Bürger, die länger als ein Jahr arbeitslos sind — und damit als Langzeitarbeitslose gelten — ist der Kreis seit dem Jahr 2005 allein verantwortlich. Jährlich fließen rund 100 bis 110 Millionen Euro in diese Zahlungen, das ist rund ein Drittel des gesamten Kreishaushaltes.

Der Kreis Kleve liegt mit einer Empfängerquote von 5,7 Prozent jedoch trotz des Anstiegs immer noch deutlich unter dem Landes- und Bundesdurchschnitt sowie unter dem Schnitt der Nachbarkreise. In NRW beziehen 8,9 Prozent der Einwohner Hartz IV-Leistungen, im Bund 7,5 Prozent. Der Kreis Wesel kommt ebenfalls auf 7,5 Prozent, der Kreis Viersen auf 6, 5 Prozent.

Von den 343 vermittelten Langzeitarbeitslosen im November 2012 konnten 144 Personen in Vollzeit, 54 in Teilzeit und 127 in eine geringfügige Beschäftigung integriert werden. 12 Personen begannen eine Berufsausbildung und sechs gehen einer sonstigen Beschäftigung, etwa einer Selbstständigkeit, nach.

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