Kalkar Wohnen am Oybaum: Gericht ermöglicht Rückabwicklung

Kalkar · Auf verschiedenen Ebenen wird am Thema „Dauerwohnen“ im Ferienhausgebiet gearbeitet. Zwei Eigentümer sollen Ordnungsstrafe zahlen.

(RP) Während ein von der Stadt beauftragter Fachanwalt damit begonnen hat, das bestehende Planungsrecht im Hinblick auf die Machbarkeit des dauerhaften Wohnens am Oybaum zu überprüfen, scheinen einige zivilrechtliche Fragen inzwischen einen Schritt weiter zu sein.

Der von Anwohnern des Hönnepeler Wochenendhausgebietes hinzugezogene Anwalt teilt mit, das Landgericht Kleve habe in einem Fall entschieden, dass der Rücktritt vom Kaufvertrag möglich ist. Die Besitzer eines Hauses im Oybaum fühlten sich (offenbar zu Recht) betrogen, weil ihnen der Verkäufer der Immobilie nicht gesagt hatte, dass sie in ihrem Haus nicht dauerhaft wohnen dürften, sondern es sich um ein Wochenendhaus handele. Die Betrogenen seien „arglistig getäuscht“ worden und dürften das Objekt rückübertragen. Die Kanzlei erwarte in den kommenden Wochen weitere Urteile zu Oybaum-Fällen.

Was das grundsätzliche Wohnen in Ferienhausgebieten angehe, seien Anträge auf Änderung der Bebauungspläne eingereicht worden; auch die Ministerien und sogar NRW-Ministerpräsident Laschet seien einbezogen. „Auch haben wir im Interesse unserer Mandanten eine Petition eingereicht.“

Für einen Kalkarer Haushalt weniger schön: „In einem Fall des Wochenendhausgebiets Kalkar Wissel hat der Kreis Kleve eine Ordnungsverfügung erlassen mit dem Verbot der Dauerwohnnutzung des Objektes. In diesem Fall haben wir bereits Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf erhoben, weil aus unserer Sicht die Ordnungsverfügung rechtswidrig ist. Der zugrunde liegende Bebauungsplan ist aus unserer Sicht funktionslos, sodass ein Verbot der Dauerwohnnutzung nicht auf die Bestimmungen im Bebauungsplan gestützt werden kann“, heißt es im Schreiben der Kanzlei. Dass etwa 250 Bürger mehrheitlich „illegal“ in ihren schönen Einfamilienhäusern wohnen, belastet die Betroffenen, die um den Wert ihrer Häuser und zum Teil auch um ihr Zuhause fürchten, sehr. Nach Aussage eines Sprechers der Bürgerinitiative haben inzwischen zwei Eigentümer eine Ordnungsverfügung des Kreises auf dem Tisch liegen, mit der ihnen das Dauerwohnen in ihrem Haus untersagt wird. Auch dagegen werde rechtlich vorgegangen.

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