Kreis warnt vor Ausbreitung Geflügelpest nähert sich dem Niederrhein

Kreis Kleve · Der Kreis Kleve beobachtet mit großer Sorge die Ausbreitung der Krankheit bei Wildvögeln. Die Veterinärabteilung appelliert an alle Geflügelhalter, Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten.

 Durch infizierte Wildvögel kann sich das Virus über Kontakt und Ausscheidungen auch über größere Entfernungen weiterverbreiten.

Durch infizierte Wildvögel kann sich das Virus über Kontakt und Ausscheidungen auch über größere Entfernungen weiterverbreiten.

Foto: dpa/Henning Kaiser

(lukra) Als im vergangenen Winter zusätzlich zu Corona auch der erste Fall von Geflügelpest im Kreis Kleve gemeldet wurde, war die Sorge der Behörden vor der pandemischen Doppelbelastung groß. Ein weitgreifender Ausbruch der Vogelkrankheit am Niederrhein blieb aber aus. Nun beobachtet der Kreis erneut mit großer Sorge die Ausbreitung der Geflügelpest bei Wildvögeln.

Im November wurden bereits 16 Fälle von infizierten Wild- und gehaltenen Vögeln in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Bayern gemeldet. Ebenso gibt es bereits viele Fälle in den Niederlanden, Dänemark, Schweden, Großbritannien und Italien. Das Risiko weiterer Einträge nach Deutschland, die Ausbreitung bei Wasservögeln, Nutzgeflügel und zoologischen Vogelbeständen durch Kontakt zu Wildvögeln, wird vom Friedrich Loeffler Institut als „hoch“ eingestuft.

So wurde bei mehreren Ausbrüchen bei gehaltenen Vögeln in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein festgestellt, dass der Eintrag in die Betriebe durch Kontakt mit wilden Stockenten bei kleinen Gewässern auf den Betriebsgeländen erfolgt ist. In einem anderen Fall haben sich die Mastgänse wahrscheinlich kurz vor der Aufstallung infiziert. Da infizierte Wildvögel teilweise mobil bleiben, kann sich das Virus über Kontakt und Ausscheidungen auch über größere Entfernungen weiterverbreiten. Die festgestellten Virustypen wurden bisher nicht bei Menschen nachgewiesen.

Die Veterinärabteilung des Kreises Kleve rät allen Geflügelhaltern – auch Klein- und Hobbyhaltern – zur Einhaltung der gesetzlichen „Biosicherheit“, um die Tiere vor einem Viruseintrag aus der Natur zu schützen. Dies gilt auch für Legehennen-Mobilställe. Der zentrale Punkt ist dabei die Hygiene. Jeder direkte oder indirekte Kontakt zu Wildvögeln und deren Ausscheidungen muss wie weit wie möglich vermieden werden.

Die Veterinärabteilung appelliert auch an alle Geflügelhalter, Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten, um den Ausbruch der Geflügelpest im Kreis Kleve zu verhindern. Sollte sich das Geschehen ausweiten, muss damit gerechnet werden, dass eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet wird. Dies würde auch die Kreise und Kommunen am Unteren Niederrhein – somit auch den Kreis Kleve – betreffen, in denen sich Wildvogel-Rastgebiete befinden.

Für den Tierbestand gilt Meldepflicht und das Führen eines Bestandsregisters. Das Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Ebenso dürfen Wildvögel keinen Zugang haben zum Wasser der Tränke, zum Futter, zur Einstreu oder zu weiteren Gegenständen, die mit dem Geflügel in Berührung kommen. Damit soll direkter und indirekter Kontakt des Hausgeflügels mit Wildvögeln verhindert werden. Unklare Krankheits- und Todesfälle im eigenen Geflügelbestand müssen unverzüglich durch einen Tierarzt abgeklärt werden.

Dabei muss stets auch auf die Influenza-A-Viren-Subtypen H5 und H7 untersucht werden, wenn eine der folgenden Situationen vorliegt: In Haltungen mit weniger als 100 Tieren sterben drei oder mehr Tiere innerhalb von 24 Stunden oder in größeren Beständen mehr als zwei Prozent der Tiere innerhalb von 24 Stunden. In Haltungen mit ausschließlich Enten oder Gänsen werden über einen Zeitraum von mehr als vier Tagen Verluste von mehr als der dreifachen üblichen Sterberate der Bestandstiere festgestellt. In der Legeleistung oder bei der Gewichtszunahme der Tiere treten erhebliche Veränderungen auf.

Weitere Informationen, Merkblätter und Links zum Friedrich-Löffler-Institut und zur Tierseuchenkasse NRW wurden auf den Internetseiten des Kreises Kleve hinterlegt.

Internet: www.kreis-kleve.de

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