Kranenburg Windpark-Gutachten: Nabu sieht erste Fehler

Kranenburg · Seit knapp zwei Wochen sind die Gutachten für die Errichtung von zwölf Windkraftanlagen im Reichswald auf dem Markt. Dazu gehört auch die bedeutende Artenschutzprüfung, die nicht selten bei derartigen Projekten dafür sorgte, dass diese schneller wieder begraben als geboren wurden.

Die Quintessenz der vom Anlagenbauer Abo Wind in Auftrag gegebenen Naturschutzuntersuchung lautet: Unter Berücksichtigung von Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen sei das Projekt zulässig im Sinne des Artenschutzes. Das für das Vorhaben durchaus positive Untersuchungsergebnis bewertet die Nabu-Naturschutzstation Niederrhein eher kritisch. Dietrich Cerff, stellvertretender Geschäftsführer der Nabu, hat sich mit dem Gutachten noch nicht bis ins Detail auseinandergesetzt. Doch sagte Cerff unserer Redaktion: "Wir sehen naturschutzfachliche Probleme. Bevor wir dazu konkrete Aussagen machen, werden wir uns noch intensiver mit der Untersuchung beschäftigen."

Der Nabu legt Wert darauf, tragfähige Argumente zu finden, die im Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden müssen. Dazu gehört auch die Überprüfung, ob gesetzliche Vorgaben eingehalten wurden. "Wir arbeiten heraus, welche Forderungen an die Planungen gestellt werden müssen, um die Konflikte auszuräumen. Ob es sich dabei um Abschaltzeiten handelt, eine Reduzierung der Anlagen oder um die komplette Ablehnung des Projekts wird untersucht", sagt Cerff. Aus Sicht der Naturschützer sollen die Fehler in den kommenden Wochen konkretisiert werden.

Während die Nabu-Naturschutzstation sich der Gutachten annimmt, beschäftigt sich Kranenburgs Bürgermeister Günter Steins mit den Menschen. Der niederländische Grenzort Ven-Zelderheide hatte Steins und den Rat der Gemeinde zu einem Treffen eingeladen. Steins, der keine Gelegenheit auslässt auf sachlicher Ebene Argumente auszutauschen, hat das Gesprächsangebot angenommen. So werden er und die Kommunalpolitiker sich am Mittwoch, 20. April, mit den niederländischen Nachbarn treffen.

Am Rande der Präsentation der Gutachten wurde von der SPD angeregt, einen Bürgerentscheid zu initiieren. Dadurch würde die Kranenburger Bevölkerung in das für die Gemeinde bedeutende Projekt eingebunden.

Zum aktuellen Zeitpunkt des Verfahrens ist die Durchführung eines Bürgerentscheids jedoch nicht möglich. Dies lässt die Kommunalverfassung nicht zu. Dennoch besteht die Möglichkeit, den Bürger im weiteren Verlauf nach seinem Willen zu fragen.

(jan)
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