Gerichtsurteil um Kriegerdenkmal Aktivist Porwol muss Strafbefehl der Stadt Kalkar nicht zahlen

Kalkar · Das Verwaltungsgericht gab der Klage von Wilfried Porwol statt, der sich weigert, einen Strafbefehl der Stadt Kalkar zu bezahlen. Der Aktionskünstler hatte das umstrittene Kriegerdenkmal mehrfach bemalt, die Stadt ließ es auf seine Kosten reinigen.

 Ein pinkelnder Hund am Kriegerdenkmal – das wollte sich die Stadt Kalkar nicht lange ansehen und ließ das Bild fachgerecht entfernen.

Ein pinkelnder Hund am Kriegerdenkmal – das wollte sich die Stadt Kalkar nicht lange ansehen und ließ das Bild fachgerecht entfernen.

Foto: Evers, Gottfried (eve)

Es ging nicht um die Frage, ob seine Graffitis Kunst sind und schon gar nicht darum, ob das Kalkarer Kriegerdenkmal mit dem Hitler-Zitat auf der Rückseite  eine Schande ist. Sondern darum, ob die Stadt Kalkar Peace-Zeichen, pinkelnde Hunde und Totenschädel mit Hitlerfrisur einfach entfernen durfte, ohne dem Verursacher Zeit einzuräumen, seine Bilder wieder zu entfernen. Und ihm dies anschließend in Rechnung zu stellen. Sie durfte es nicht, urteilt das Gericht.