Parkplatz in Kleve Wenn 15 Minuten Parken 175 Euro kostet

Kleve/Emmerich · Eine Klever Rechtsanwaltskanzlei möchte die angemieteten Parkplätze an der Bensdorpstraße für Kunden frei halten. Wer sein Auto dort unrechtmäßig abstellt, wird von der Kanzlei abgemahnt. Eine Frau aus Emmerich soll jetzt zahlen.

 Ein "Parken-verboten"-Schild (Symbolbild).

Ein "Parken-verboten"-Schild (Symbolbild).

Foto: Shutterstock.com/Niloo

Drei Tage nach ihrem Besuch bei einer Klever Ärztin erhält Gisela Schmitz aus Emmerich (Name geändert, d. Redaktion) einen Brief. Der Absender ist eine Rechtsanwaltskanzlei. Als Schmitz den Umschlag öffnet, traut sie ihren Augen kaum. Darin liegt eine Rechnung. 174,60 Euro verlangen die Anwälte von ihr. Der Grund: Schmitz hatte ihr Auto für die kurze Dauer ihres Arztbesuchs auf einem zur Kanzlei gehörigen Parkplatz abgestellt.

Bei der Rechtsanwaltskanzlei handelt es sich um die von Scholten, Oberem & Partner (SOP) mit Sitz an der Bensdorpstraße. Die Kanzlei hat ihre Parkplätze eindeutig so gekennzeichnet, dass dort nur Kunden parken dürfen. "Das habe ich leider nicht richtig wahrgenommen", sagt Schmitz, die ihren richtigen Namen nicht öffentlich nennen will, weil sie befürchtet, dann weiteren Ärger von den Rechtsanwälten zu bekommen. Die Emmericherin findet, dass die Gebühr, die die Kanzlei verlangt, maßlos übertrieben ist. "Der Vorwurf, dass ich unrechtmäßig ihren Parkplatz benutzt hätte, bezieht sich laut dem Schreiben auf einen Zeitraum von sieben Minuten", sagt Schmitz. Dabei hätte es wohl noch viel teurer werden können für Schmitz. In dem Brief heißt es unter anderem: "Von unserem Recht, Ihr Kraftfahrzeug abschleppen zu lassen, haben wir noch einmal abgesehen."

Bei einem Bekannten erkundigte sie sich, ob die Forderung rechtens ist und sie die etwa 175 Euro zahlen muss. Die Antwort des Juristen gefiel ihr überhaupt nicht. Da könne man nichts machen, lautete sie sinngemäß.

Dr. Holger Heinen ist einer der Rechtsanwälte, die bei SOP arbeiten. Er ärgert sich regelmäßig darüber, dass Autofahrer, die gar nicht zu seiner Kanzlei wollen, die für die Kunden gedachten Parkplätze blockieren. "Wir haben diese Parkplätze gemietet, zahlen also Geld dafür. Wir haben von der Hausverwaltung leider nur drei Parkplätze erhalten. Unsere Kunden beschweren sich oft darüber, dass sie hier keine freien Parkplätze finden. Das liegt daran, dass dort ständig fremdgeparkt wird", sagt Heinen.

Der Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht weiß, dass die Gebühr "happig" ist, wie er selbst sagt. Aber er sieht keine andere Lösung, um die angemieteten Parkplätze für Kunden freizuhalten. Als Rechtsanwalt sei er berechtigt, die Gebühren einzutreiben, auch in dieser Höhe. "Wenn sich die Leute entschuldigen, gehen wir mit den Gebühren auch deutlich herunter", erläutert Heinen. Dazu seien viele Menschen aber nicht bereit.

"Falls wir die Falschparker sehen, sprechen wir sie auch an und verzichten auf einen Gebührenbescheid, wenn sie den Parkplatz räumen", betont Heinen. Das war bei Gisela Schmitz aber offenbar nicht der Fall. Heinen findet es gut, dass die Geschichte öffentlich wird. "Uns geht es nicht darum, mit den Gebühren Geld zu verdienen, uns wäre es viel lieber, wenn wir darauf völlig verzichten könnten und dafür mehr freie Parkplätze hätten."

(RP)
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