Arbeitsmarkt Weniger Hartz-IV-Bezieher im Kreis Kleve

Kreis Kleve · Die Zahl der so genannten SGB-II-Bedarfsgemeinschaften im Kreis Kleve ist im Oktober weiter auf nunmehr 7444 gesunken. Die Nachfrage der Wirtschaft nach neuen Beschäftigten zieht weiter an.

 Derzeit sind nach Angaben des Jobcenters des Kreises Kleve von 100 Einwohnern fünf auf SGB-II-Gelder angewiesen.

Derzeit sind nach Angaben des Jobcenters des Kreises Kleve von 100 Einwohnern fünf auf SGB-II-Gelder angewiesen.

Foto: Kreis Kleve

Das sind 65 weniger als im September und 401 weniger als im Oktober 2020. „Die Herbstbelebung am Arbeitsmarkt zeigt sich auch im Kreis Kleve. Die Nachfrage der Wirtschaft nach neuen Beschäftigten zieht weiter an. Dies wirkt sich erfreulicherweise ebenfalls auf die Zahl der SGB-II-Leistungsempfänger aus“, sagt Landrätin Silke Gorißen. Derzeit sind von 100 Einwohnern im Kreis Kleve etwa 5,0 auf SGB-II-Transferleistungen angewiesen. Im überregionalen Vergleich liegt der Wert bundesweit bei 6,6 und landesweit bei 8,9. Die Zahlen der Vermittlung in Arbeit werden in der Statistik des Jobcenters Kreis Kleve mit einer dreimonatigen Wartezeit erfasst. Somit werden aktuell die Zahlen aus dem Monat Juni abgebildet. Bereits im Sommer stieg die Zahl der Vermittlungen in Arbeit deutlich an. So konnten im Juni 2021 insgesamt 200 Personen durch die Jobcenter in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit vermittelt werden. Die Vorjahreszahl aus Juni 2020 lag bei lediglich 139. Auch die Vermittlungen in Minijobs haben sich erhöht. Im Juni 2021 starteten 107 Personen in einem Minijob – im Vorjahresmonat waren es 68.

Im September 2021 wurde zur Erfüllung des gesamten Aufgabenspektrums des SGB II ein Betrag in Höhe von rund 8,9 Millionen Euro aufgewendet. Auf den Kreis Kleve und die Kommunen entfielen hiervon etwa 1,4 Millionen Euro.

Kreisweit sind derzeit im Bereich des SGB II bei aktuell 7444 Bedarfsgemeinschaften insgesamt 131 Widersprüche und 176 Klagen anhängig. Bei den Widersprüchen (1,8 Prozent) und bei den Klagen (2,4 Prozent) liegen die Quoten im Kreis Kleve unterhalb des Landesdurchschnitts (2,5 bzw. 3,3 Prozent). Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Widersprüchen beträgt beim Jobcenter Kreis Kleve nach eigenen Angaben rund zehn Wochen. Danach werden sie entweder zurückgenommen oder abgewiesen, ihnen wird abgeholfen oder sie erledigen sich anderweitig. Einem Widerspruch „abhelfen“ bedeutet, dass die angefochtene Entscheidung ganz oder teilweise im Sinne des Widersprechenden durch den Kreis Kleve geändert und damit inhaltlich verändert wird.

Monatlich erreichen den Kreis Kleve derzeit durchschnittlich 33 Widersprüche. Eine vergleichbare Zahl von Widerspruchsverfahren endet pro Monat. Soweit einem Widerspruch nicht stattgegeben wurde, kann der Leistungsberechtigte Klage erheben. Bei den Klagen sind es monatlich etwa fünf Zu- beziehungsweise Abgänge. „Dies zeigt, wie sinnvoll das dem Klageverfahren vorgelagerte Widerspruchsverfahren ist, da etwa 85 Prozent der Widersprüche nicht in einem Gerichtsverfahren weiter betrieben werden“, so der Kreis Kleve. Rund 47 Prozent der erhobenen Widersprüche betreffen die Bereiche „Anrechnung von Einkommen und Vermögen“ und „Kosten für Unterkunft und Heizung“.

Im Kreis Kleve wurden 53 Prozent der Widersprüche zurückgewiesen, 7 Prozent erledigten sich durch eine Rücknahme des Widerspruchs. 40 Prozent der Widersprüche wurden stattgegeben oder teilweise stattgegeben.

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