Corona-Winter 2021 Was wird aus den Weihnachtsmessen im Kleverland?

Kleverland · Das Bistum hat die Gemeinden über den Corona-Fahrplan für die Weihnachtszeit informiert. Eine generelle Beschränkung auf 2G oder 3G soll es nicht geben. Wird es wieder auf Eintrittskarten hinauslaufen?

 Die Stiftskirche in Kleve. Wie werden hier dieses Jahr die Weihnachtsmessen aussehen?

Die Stiftskirche in Kleve. Wie werden hier dieses Jahr die Weihnachtsmessen aussehen?

Foto: Markus van Offern (mvo)

Das Land steuert auf den nächsten Corona-Winter zu – und auch die Frage, wie die Pandemie das Weihnachtsfest 2021 beeinflusst, geht damit einher. Die Konferenz der Bischöfe und Generalvikare in NRW hat sich nun über die Rahmenbedingungen für die Weihnachtsgottesdienste vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Lage verständigt. Für das Bistum Münster hat Generalvikar Klaus Winterkamp die Kirchengemeinden und Einrichtungen informiert. Demnach soll auf Grundlage der Ende Oktober aktualisierten Coronaschutzverordnung der Gottesdienstbesuch weiter jedem möglich sein. Deshalb werde die 2G- oder die 3G-Regel für Gottesdienste nicht grundsätzlich und flächendeckend eingeführt, wie es in einer Mitteilung heißt.

Für die Weihnachts-, Silvester- und Neujahrsgottesdienste sollen jedoch Ausnahmen von dieser Regel zulässig sein: An diesen Tagen können laut Generalvikar Winterkamp Gottesdienste mit der 2G- oder 3G-Regel durchgeführt werden. Gleichzeitig empfiehlt er, nach Möglichkeit eine ausreichend große Zahl an Gottesdiensten ohne 2G- oder 3G-Beschränkungen anzubieten. Bei Anwendung der 3G-Regel müssten Gottesdienstbesucher nach jetzigem Stand entweder einen PCR-Test oder einen höchstens sechs Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltest mit negativem Ergebnis vorweisen. Hierzu weist Winterkamp jedoch darauf hin, dass sich diese Vorgabe bis Weihnachten noch ändern kann.

Michael Beermann, Pastoralreferent in der Gemeinde St. Mariä Himmelfahrt in Kleve, bestätigt, dass man vom Bistum informiert worden sei. Bei 2G- und 3G-Regelungen sehe er ganz generell die Problematik der Kontrolle. „Wir werden abwarten, wie sich die kommenden Wochen entwickeln“, sagt Beermann. Im vergangenen Jahr habe man gute Erfahrungen mit dem Anmeldeverfahren gemacht. Dass also nur diejenigen Einlass in die Kirche erhalten, die sich vorher einen Platz gesichert haben. Ob dies nötig wird und wenn ja, ob davon nur die großen oder auch kleinere Messen betroffen sind, werde man vermutlich Anfang Dezember besprechen.

Mit Blick auf die übrigen Rahmenbedingungen, sofern diese nicht wieder verschärft werden, ist  laut Bistum Münster in den Weihnachtsgottesdiensten, die nach 2G- oder 3G-Regel stattfinden, weder ein Mindestabstand noch eine Maskenpflicht am Sitzplatz nötig. Chor- und Gemeindegesang wären ohne Maske möglich. Die Innenräume könnten komplett besetzt werden. Aber: Gemeinden, die einen Feiertagsgottesdienst nach 2G- oder 3G-Regel durchführen, müssen die entsprechenden Immunisierungsnachweise unbedingt beim Zutritt der Besucher zum Gottesdienst kontrollieren. Das gilt auch bei vorheriger namentlicher Anmeldung zu den Gottesdiensten. Konzerte, Advents- oder Weihnachtsmusiken können ebenfalls nach 2G oder 3G durchgeführt werden. Für sie gelten dann dieselben Vorschriften.

In Gottesdiensten, die nicht nach 2G- oder 3G-Regel gehalten werden, müssen die Teilnehmenden weiter einen Mindestabstand von anderthalb Metern zueinander einhalten, wenn sie nicht zu einer Wohn- und Lebensgemeinschaft gehören. Die Maskenpflicht entfällt am Platz. Beim Gemeindegesang ist die Maske zu tragen. Chorgesang hingegen ist ohne Maske möglich, wenn der Chor allein singt und damit einen liturgischen Dienst ausübt. Singt der Chor die Gemeindelieder mit, müssen die Chormitglieder dabei ebenfalls Maske tragen.

Nicht immunisierte Chormitglieder benötigen in diesen Gottesdiensten keinen negativen Testnachweis, ebenso wenig wie alle anderen Gottesdienstbesucher. Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Maskenpflicht befreit. Gottesdienste oder Veranstaltungen im Außenbereich unterliegen derzeit keinen weiteren Beschränkungen, es sei denn, es nehmen mehr als 2500 Personen daran teil.

Grundsätzlich, auch darauf weist Generalvikar Winterkamp hin, können sich alle Vorgaben noch ändern. Deshalb sollten Kirchengemeinden und Einrichtungen im Hinblick auf die Feiertagsgottesdienste die Entwicklungen verfolgen und die jeweils aktuellen Regelungen beachten.

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