Kreis Kleve Waffen straffrei abgeben

Kreis Kleve · Noch bis zum 31. Dezember können die Besitzer ihre Pistolen und Gewehre ohne Sorgen bei den Polizeistationen abgeben. Ab dem nächsten Jahr müssen die Betroffenen mit empfindlichen Strafen rechnen.

Viele empfinden es als Kavaliersdelikt. Andere stehen auf dem Standpunkt, dass es doch immer so war. Gemeint sind Waffen, die, nicht bei der zuständigen Behörde angemeldet, noch in zahlreichen Schlafzimmerschränken oder unter den Ehebetten schlummern.

Die neue Fassung

Dass zahlreiche Waffen im Kreis Kleve noch nicht angemeldet sind, davon geht jedenfalls die Kreispolizeibehörde Kleve als zuständige Stelle aus. Doch Harald Brands, zuständiger Sachbearbeiter für Waffen bei der Kreispolizeibehörde, kann helfen. Er verweist auf die neueste Fassung des Waffengesetzes. Danach können Besitzer von nicht angemeldeten Gewehren oder Pistolen diese straffrei abgeben. Dafür bekommt der Überbringer einen Beleg. Gebühren fallen nicht an.

Es kommt sogar manchmal vor, dass Kinder in der Schule damit angeben, dass der Papa mit dem Kleinkalibergewehr den Hasen aus dem Salatbeet geschossen habe. Dies unberechtigt auch noch mit einem nicht angemeldeten Gewehr zu tun, davor warnt der Fachmann aus Kleve eindringlich. Wer mit einer nicht angemeldeten Waffe erwischt wird, muss mit erheblichen Strafen rechnen. "Das kann je nach Vorfall bis zu drei Jahren Gefängnis oder hohe Geldstrafen bedeuten", erklärt Brands. Doch nach der neuesten Fassung des Waffengesetzes vom 24. Juli 2009 besteht die Möglichkeit für Waffenbesitzer, diese straffrei abzugeben. "Jede Polizeidienststelle nimmt Gewehre zu den üblichen Öffnungszeiten entgegen", erklärt der Fachmann.

Bereits seit 1973 gibt es in Deutschland ein Waffengesetz. "Bereits drei Jahre später", berichtet der Mitarbeiter der Polizeibehörde, "musste ein Interessent einen Bedarf begründet nachweisen, um einen Waffe besitzen zu dürfen." Im Laufe der Jahre wurde das Waffenrecht immer wieder verschärft. Das geschah vor allem nach den Amokläufen, beispielsweise in Erfurt oder Winnenden.

"Sollte ein konkreter Verdacht bestehen, dürfen wir mittlerweile sogar in den Häusern der Verdächtigen kontrollieren, ob es unangemeldete Waffen dort gibt und, bei rechtmäßig registrierten, ob sie auch sachgemäß untergebracht sind", fügt der Fachmann noch hinzu. Auch das sollte als ein Argument dienen, die gefährlichen Gegenstände der Polizei bis zum Ende des Jahres zu übergeben, ohne strafrechtliche Folgen befürchten zu müssen.

(RP)
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