Kreis Kleve Alle vier Tage wird eine Waffe abgegeben

Noch bis zum 1. Juli gilt für Bürger, die für ihre Waffen keine gültige Besitzkarte haben, eine Amnestie. Das heißt, dass diese straffrei abgegeben werden können. 47 Waffen wurden in diesem Jahr so bei der Klever Polizeibehörde entsorgt.

Wie die Waffen einst in die Familien und sonstigen Haushalte kamen - darüber haben die Beamten kaum etwas erfahren. Sie fragen auch nicht, schließlich war die Straffreiheit ein Grund für die Besitzer der gefährlichen Gegenstände, diese nun abzugeben. Vor knapp einem Jahr begann die Phase der Waffenamnestie in Nordrhein-Westfalen, und der Aufruf, Gewehre, Revolver, Messer und anderes abzugeben, hatte in den Regionen sehr unterschiedlich großen Erfolg. In einigen Kreisen nahm die Polizei hunderte dieser Gegenstände entgegen, in anderen so gut wie keine (siehe Berichterstattung im Hauptteil der Rheinischen Post von Dienstag). Die Anfrage bei der Kreispolizei Kleve ergab ein „mittleres“ Ergebnis, so Polizei-Pressesprecher Michael Ermers.

„Seit dem vergangenen Sommer sind bei den Kollegen insgesamt 47 Kurz- und Langwaffen abgegeben worden. Noch bis zum 1. Juli können die Bürger unseres Landes illegale Waffen straffrei der Polizei übergeben“, erklärt Ermers. Insbesondere in den vergangenen Wochen sind offenbar viele abgegeben worden, denn das Ende der Amnestie rückt näher. Gespräche über die Hintergründe des Waffenbesitzes wurden offenbar kaum geführt. „Wir sind einfach froh über jede Waffe, die aus dem Verkehr gezogen wurde“, sagt der Polizei-Sprecher. Es bestehe auch durchaus die Möglichkeit, anonym vorzugehen. „Sowieso sind die Waffen eigentlich immer gut und unauffällig verpackt. Da spaziert ja niemand mit durch die Gegend oder über unseren Parkplatz“. Die Leute haben sich entschieden, sich von dem Teil zu trennen, und geben es dann einfach ab.

Dass sich bei vielen Bürgern, die eine Kurz- oder Langwaffe (hoffentlich) gut gesichert im Schrank aufbewahrten, ein Problembewusstsein geschärft hat, davon geht die Polizei aus. Gut denkbar sei auch, dass manche Flinte nach dem Tod des Eigentümers in der Familie blieb und den jungen Leuten dies irgendwann nicht mehr geheuer war - oder eben die Waffenerlaubniskarte fehlte. „Der Vollständigkeit möchte ich darauf hinweisen, dass bei uns zwar eine relativ große Anzahl Jagdflinten und ähnliches abgegeben wurde, allerdings keinerlei grundsätzlich verbotene Gegenstände.“ Damit meint Ermers Waffen, die zerlegt oder verkürzt werden können, Maschinengewehre, Pumpguns,  aber auch Spring- oder Butterflymesser. Auch Wurfsteine oder Schlagringe fanden nicht den Weg in die Asservatenkammer. Was nicht unbedingt bedeutet, dass es sie im Kreis Kleve nicht gibt, sie wurden nur eben nicht abgegeben. In Nordrhein-Westfalen hatte es schon früher eine Waffenamnestie gegeben; etwa 40.000 Waffen konnten damals unschädlich gemacht werden. Weder für den unerlaubten Kauf, noch für Besitz oder Mitführen eines verbotenen Messers oder Revolvers mussten sich die Besitzer verantworten - und so ist es diesmal auch. Auch Munition ist von der Strafverzichtsregelung betroffen; alles kann abgegeben werden, ohne dass eine intensive Befragung oder Strafen drohen. Nicht selten befinden sich in Häusern oder Ställen auch Schrotflinten, die vor Jahrzehnten noch legal erworben wurden: Bis 1973 konnte sie jedermann noch ganz einfach aus dem Katalog bestellen und sich liefern lassen.

Sollte in dieser Woche noch jemand eine unerlaubte Waffe bei sich zu Hause „finden“, kann er diese auf der Polizeiwache abgeben. Empfehlenswert sei es, dazu einen Termin zu machen. Nicht, dass es zu Missverständnissen kommt, wenn jemand mit einem nur wenig kaschierten Gewehr das Polizeigebäude betritt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort