Kleve-Keeken Vorerst keine Erweiterung der Putenmastanlage

Kleve-Keeken · Oberverwaltungsgericht Münster weist Beschwerde des Betreibers zurück. Entscheidung im Hauptverfahren steht allerdings noch aus.

Etappensieg für den Nabu NRW. Der Naturschutzbund hatte im Februar 2012 gegen die geplante Erweiterung einer Putenmastanlage von derzeit 35 000 Puten auf mehr als 55 000 Tiere geklagt. Der Betrieb liegt in Keeken, im Naturschutzgebiet Düffel und damit auch im EU-Vogelschutzgebiet "Unterer Niederrhein". Mit der Klage vor dem Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hatte der Nabu zugleich einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt. In seinem Beschluss vom Juli 2012 hatte das Verwaltungsgericht diesem Antrag stattgegeben. Die dagegen vom Träger des Vorhabens eingelegte Beschwerde hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster jetzt zurückgewiesen.

Laut Nabu schloss sich das OVG Münster der zuvor bereits vom VG Düsseldorf vertretenen Auslegung des Naturschutzrechtes an, dass eine Erweiterung in das Naturschutzgebiet (NSG) Düffel "den einschlägigen Schutzbestimmungen widerspricht". Eine Ausnahme gelte nur für landwirtschaftliche Gebäude. Der Vorhabenträger betreibe aber keine Landwirtschaft, sondern ein Gewerbe, da er seine Tiere überwiegend mit zugekauftem und nicht mit auf eigener Fläche produziertem Futter mäste, beruft sich der Nabu auf die Entscheidung des Gerichts.

"Ein wichtiger Sieg für den Naturschutz und die bäuerliche Landwirtschaft, denn damit kann das Vorhaben nicht mehr umgesetzt werden", sagt Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU-Landesverbandes. Die "Industrialisierung der Landwirtschaft" im EU-Vogelschutzgebiet sei damit verhindert worden. Allerdings ist bis jetzt lediglich der Eilantrag des Betreibers abgewiesen worden. Ein Urteil im Hauptverfahren ist noch nicht ergangen. Dem sehe der Nabu nach dem jüngsten Entscheid des Oberverwaltungsgericht Münster jedoch gelassen entgegen, so Tumbrinck.

Der Betreiber der Anlagen war für eine Stellungnahme gestern nicht zu erreichen.

(RP)
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