Kalkar Viertklässler für Realschule oder Gymnasium anmelden

Kalkar · Die Stadt Kalkar, die nach eigenen Angaben großen Wert auf die Schulausbildung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen legt, hat die Anmeldedaten für die weiterführenden Schulen im Stadtgebiet, bekannt gegeben. Diese befinden sich allesamt im Schulzentrum. Dort findet das Anmeldeverfahren in der Zeit vom 11. bis zum 16. Februar statt.

• Städtische Realschule: Am Samstag, 11. Februar, von 10 bis 15 Uhr, am Montag, 13. Februar, von 8 bis 12 Uhr und von 15 bis 18 Uhr, Dienstag und Mittwoch, 14. und 15. Februar, jeweils von 8 bis 16 Uhr und am Donnerstag, 16. Februar, von 8 bis 15 Uhr. Das Konzept der Schule: Die Städtische Realschule Kalkar vermittelt den Schülern eine erweiterte allgemeine Bildung und führt auf Berufe hin, die in ihren Ausbildungsgängen einen beachtlich hohen theoretischen Anteil haben (kaufmännische, technische, soziale Berufe). Folgende Abschlüsse und Qualifikationen können an der Realschule erworben werden: Mittlerer Schulabschluss nach Klasse 10; Qualifikation für den Besuch der gymnasialen Oberstufe oder eines Berufskollegs.

Jan-Joest-Gymnasium: Am Samstag, 11. Februar, von 10 bis 15 Uhr, Montag, 13. Februar, von 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr, Dienstag und Mittwoch, 14. und 15. Februar, jeweils von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag, 16. Februar, von 8 bis 15 Uhr Das Konzept der Schule: Das Jan-Joest-Gymnasium der Stadt Kalkar vermittelt den Schülern eine vertiefte Allgemeinbildung. Ziel des Bildungsganges sind die Studierfähigkeit an der Hochschule/Universität beziehungsweise die Vorbereitung auf Führungs-, Organisations- und Entwicklungsberufe. Am Gymnasium können folgende Abschlüsse erworben werden: Allgemeine Hochschulreife (Abitur), Fachhochschulreife nach Klasse 11 (Fachabitur), Mittlerer Schulabschluss nach Klasse 10.

Bei der Anmeldung zu den weiterführenden Schulen in Kalkar sind der durch die Grundschule ausgehändigte Anmeldeschein in vier Ausfertigungen, das Familienstammbuch beziehungsweise eine Geburtsurkunde, das letzte Halbjahreszeugnis der Schülerin oder des Schülers sowie das Empfehlungsschreiben der Grundschule vorzulegen.

(RP)
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