Für bestimmte Gruppen Vierte Corona-Impfungen im Kreis Kleve ab sofort möglich

Kreis Kleve · Bestimmte Personengruppen können beim Kreis Kleve ihre zweite Auffrischungsimpfung buchen. Für wen das Angebot in Frage kommt und wie lange die jüngste Impfung her sein sollte.

 Die vierten Corona-Impfungen im Kreis Kleve starten.

Die vierten Corona-Impfungen im Kreis Kleve starten.

Foto: dpa/Moritz Frankenberg

(lukra) Gut 87.000 Menschen haben seit Jahresbeginn eine Corona-Impfung bekommen. Den weitaus größte Teil davon machten mit mehr als 58.000 die Booster-Impfungen aus, gut 12.000 Menschen haben sich zum ersten Mal gegen Corona impfen lassen. Jetzt gehen die vierten Impfungen los: Der Kreis Kleve ermöglicht bestimmen Personengruppen ab sofort eine zweite Auffrischungsimpfung. Möglich macht das der aktuelle Impferlass des Landes. Über das Buchungsportal kann man bei den vom Kreis organisierten Terminen in allen 16 Städten und Gemeinden eine entspechende Impfung buchen.

Der Abstand zur ersten Auffrischungsimpfung („Booster-Impfung“) sollte mindestens drei Monate betragen. Eine Ausnahme gilt für die Gruppe der Beschäftigten in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen. Dort beträgt der Abstand zwischen den Impfungen mindestens sechs Monate.

Folgende Personengruppen sind gemäß der entsprechenden Empfehlung der Ständigen Impfkommission für eine zweite Auffrischungsimpfung berechtigt: Personen ab 70 Jahren, Bewohner und Betreute in Einrichtungen der Pflege, Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Menschen mit Immundefizienz (zum Beispiel aktuell behandlungsbedürftige Krebserkrankung, Organtransplantierte, aktive HIV-Erkrankung). Für die Impfung ist der entsprechende Nachweis anhand ärztlicher Unterlagen erforderlich. Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere solche mit direktem Kontakt zu den Bewohnern oder zu den Patienten). Für die Impfung ist der entsprechende Nachweis anhand einer Arbeitgeberbescheinigung erforderlich.

Wichtig: Personen, die nach der ersten Auffrischungsimpfung eine nachgewiesene Corona-Infektion hatten, wird momentan keine weitere Impfung empfohlen. Die zweiten Auffrischungsimpfungen sollten mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. In der Regel kommt der gleiche mRNA-Impfstoff zum Einsatz, der auch bei der ersten Auffrischungsimpfung genutzt wurde.

Neben den zweiten Auffrischungsimpfungen bietet der Kreis Kleve auch weiterhin Erst-, Zweit- und erste Auffrischungsimpfungen für alle Personen im Alter ab zwölf Jahren an. Für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren gibt es eigene Impftermine. Auch für diese Impfungen können weiterhin Termine über das Online-Portal gebucht werden.

Das Buchungsportal des Kreises Kleve im Internet unter: www.impftermine-kreis-kleve.de

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