Kleve Verteidigung fordert zweites Gutachten im Missbrauchsprozess

Kleve · Im Prozess wegen Kindesmissbrauchs vor der Großen Jugendkammer im Landgericht Kleve hat die Verteidigung das Gutachten der psychologischen Sachverständigen in Frage gestellt. Die Gutachterin aus Bochum hatte der zum Tatzeitpunkt Neunjährigen Glaubhaftigkeit bescheinigt. Verteidiger Ernst hat daraufhin Kontakt zu einer Rechtspsychologin aufgenommen, die methodische Unstimmigkeiten im Gutachten der Sachverständigen zu bemängeln hatte. Die Verteidigung des wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials vorbestraften Klevers beantragte, dass ein zweites Gutachten erstellt werden solle. Darin solle nicht erörtert werden, ob die Aussage der Zeugin glaubhaft sei, sondern, ob bewusste oder irrtümliche Falschaussagen auszuschließen seien. Dies sei im Gutachten nicht ausreichend berücksichtigt worden, argumentierte die Verteidigung.

Am Fortsetzungstermin, dem 29. November, werden die psychologische Gutachterin aus Bochum sowie die forensische Psychologin dazu befragt.

(RP)
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