Prozessauftakt in Kleve Vergewaltigung in Zwangsehe: Angeklagter gesteht vor Gericht

KLEVE/KALKAR · Weil er seine Ehefrau 2016 und 2017 mehrfach vergewaltigt, geschlagen und getreten haben soll, muss sich ein junger Afghane seit Dienstag vor dem Klever Landgericht verantworten.

 Zunächst hatte der Angeklagte die Vorwürfe zurückgewiesen.

Zunächst hatte der Angeklagte die Vorwürfe zurückgewiesen.

Foto: ddp, ddp

Zusammen mit seiner Frau war der Angeklagte im Januar 2016 aus dem Iran nach Deutschland gekommen und hatte Asyl beantragt. Seitdem lebte das Paar zunächst gemeinsam, dann räumlich getrennt in Kalkar.

Laut Anklage soll der Mann seine Ehefrau im Dezember 2016 und im Sommer 2017 unter Ausübung von Gewalt zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. In drei weiteren Fällen soll er gegenüber der 21-jährigen Mutter von zwei gemeinsamen Kindern gewalttätig geworden sein.

Der Angeklagte wies die Vorwürfe zunächst zurück: Er lehne alles Vorgebrachte ab, die Anklagepunkte müssten erstmal bewiesen werden. Nachdem der Mann Angaben zu seiner Person gemacht hatte, änderte er aber seinen Standpunkt: Die Vorwürfe würden alle stimmen. Als er damals merkte, dass die 21-Jährige ihn mit einem anderen in Kalkar lebenden Afghanen betrügt, habe er angefangen, Heroin zu konsumieren.

Die Wut über den Betrug und der Drogeneinfluss hätten ihn dann zu den Übergriffen verleitet. Zudem habe er als Ehemann keine andere Wahl gesehen: „Ich wollte mit meiner Frau schlafen, was sollte ich denn machen? Zu den Nachbarn gehen? Sie ist nach islamischem Recht meine Ehefrau. Mit wem hätte ich sonst schlafen sollen?“

Die Ehefrau, die anschließend als Zeugin von der 7. großen Strafkammer verhört wurde, stellte die Partnerschaft anders dar: Im Iran, wo die beiden großgeworden sind, habe der Angeklagte bereits vier Monate nach der „Zwangsheirat“ – vor der man sich kaum kannte – mit dem Heroin angefangen. Auch dort habe es bereits häusliche Gewalt gegeben. Von der Auswanderung nach Deutschland habe sie sich eine Verbesserung des Zusammenlebens erhofft – doch der Kreislauf aus Heroin und Gewalt sei weitergegangen: „Wir hatten sieben oder acht Monate Ruhe, dann hat er wieder angefangen“, so die Zeugin.

Alter und Geburtsort des Angeklagten werden unterschiedlich angegeben. Vor Gericht sagte er, er sei 1993 in Teheran geboren worden, aber afghanischer Staatsbürger. In einem Dokument im Zusammenhang mit dem Asylantrag des Mannes steht allerdings 1996 als Geburtsjahr, Kabul als Geburtsort. Die Erklärung des Angeklagten: „Diese Daten habe ich damals angegeben, weil ich gehört hatte, dass man in Deutschland direkt wieder abgeschoben wird, wenn man aus dem Iran kommt.“

Der sachverständige Psychiater Jack Kreutz konnte beim Angeklagten eine Heroinabhängigkeit, aber keine psychischen Erkrankungen oder eine eingeschränkte Einsichts- und Steuerungsfähigkeit feststellen. Der Prozess wird am Freitag um 9 Uhr fortgesetzt.

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