Bedburg-Hau Urteil im Rechtsstreit um Beuys-Fotos

Moyland · In dem seit 2009 ausgefochtenen Urheberrechtsstreit zwischen der Verwertungsgesellschaft (VG) Bild-Kunst und der Stiftung Museum Schloss Moyland soll am Freitag, 30. Dezember, vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ein Urteil gefällt werden.

Die VG Bild-Kunst wertet das Verfahren als Einzelfall zu einem Urheberrechtsverstoß. Dr. Bettina Paust, Direktorin von Museum Schloss Moyland, sieht in dem zu erwartenden Urteil jedoch weitreichende Konsequenzen für den Ausstellungsbetrieb: "Dieses Urteil darf als Präzedenzfall gewertet werden und hat erhebliche Konsequenzen für die Arbeit von Museums- und Ausstellungsinstitutionen, für die wissenschaftliche Forschung sowie für Fotografen und die Berichterstattung über künstlerische Aktionen/Performances, Theateraufführungen oder Konzerte insgesamt". Das Gericht hatte nach dem letzten Verhandlungstag im November betont, dass eine grundsätzliche Entscheidung gefällt werden müsse und man juristisch Neuland betrete.

Zum Hintergrund: Paust hatte 2009, nachdem sie die Leitung des Museums übernommen hatte, eine Ausstellung mit Fotografien von Manfred Tischer eingerichtet, die Moyland zuvor erworben hatte. Tischer hatte 1964 die Fluxus-Aktion "Das Schweigen von Marcel Duchamp wird überbewertet" live in der damaligen ZDF-Sendung "Drehscheibe" fotografiert. Diese Bilder waren Teil der Ausstellung und nach Ansicht der Moyländer Anwälte keine künstlerische Bearbeitung der Beuys-Aktion, sondern eine Dokumentation.

Das sahen VG Bild-Kunst und Eva Beuys anders und erwirkten eine einstweilige Verfügung. Die Bilder mussten abgehängt werden. Begründung seitens VG Bild-Kunst und der Künstler-Witwe: Wenn ein Fotograf oder ein Museum Fotografien über die Aktion eines Bildenden Künstlers zum Gegenstand einer Ausstellung machen, ohne zuvor die Genehmigung des Künstlers oder seines Nachlasses einzuholen, verletzten sie die Urheberrechte des Aktionskünstlers.

In erster Instanz hatte das Landgericht Düsseldorf im September 2010 in den Fotografien von Manfred Tischer eine "Umgestaltung/ Bearbeitung" der Aktion von Joseph Beuys gesehen, so dass bereits das Ausstellen der Fotografien durch den Künstler beziehungsweise dessen Rechtsnachfolger zu genehmigen sei.

Die Stiftung Schloss Moyland ging daraufhin in Berufung.

(jul)
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