Kleve Urlaub bis zur Übelkeit

Kleve · Auch Gefangene dürfen verreisen. Laut Gesetz gibt es 21 Kalendertage Urlaub, in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Kleve werden maximal zwölf Tage gewährt. So genannte "Versager" gab es im vergangenen Jahr nicht.

Ihnen gelingt nichts – zumindest nicht viel. Sie sind untalentiert, und werden als dumm angesehen: "Versager". In der Umgangssprache ein Begriff für eine Person, von der man nicht viel hält. Extrem abwertend. Ein Schimpfwort. Im Justizvollzugsanstaltjargon steht der Ausdruck dagegen für einen Gefangenen, der sich im Urlaub nicht regelkonform verhält, zu spät oder gar nicht zurückkehrt. Er ist dann ein Urlaubsversager – im Klever Gefängnis gab es davon jedoch keinen einzigen in 2008. "Zum Glück", wie Karl Schwers weiß.

Alle waren rechtzeitig zurück

Der Leiter der Justizvollzugsanstalt (JVA) lud gestern zum Gespräch ein. Diesmal stand neben der Arbeit des Beirates auch die Gewährung von Vollzugslockerungen auf der Agenda. 142 Genehmigungen für Urlaub und zwölf für Ausgänge erteilte Schwers im vergangenen Jahr – alle kamen wieder und hatten auch nichts angestellt.

Voraussetzung für einen Urlaub aus der Haft ist die Eignung des Häftlings. "Ein Gefangener ist geeignet, wenn nicht zu befürchten ist, dass er den Urlaub missbraucht oder sich der Haft entzieht", erklärt Bernhard Bartmann, Abteilungsleiter der JVA. 21 Kalendertage könnte es laut Gesetz geben, in Kleve werden maximal zwölf Tage gewährt. Zudem können die Inhaftierten überhaupt erst nach sechs Monaten Strafhaft Urlaub beantragen. Die Zeit bis zur Entlassung sollte indes nicht mehr als 18 Monate betragen. Bestimmte Inhaftierte sind sowieso vom Urlaub ausgeschlossen. Bartmann nennt beispielsweise den Maßregelvollzug oder die Untersuchungshaft.

Unterschieden wird im Strafvollzug zwischen dem so genannten Regel-/Sozialurlaub – der Kontakt zur Gesellschaft – und Anlass bezogenem Urlaub – Urlaub zur Vorbereitung der Entlassung, aus wichtigem Anlass (Tod, Hochzeit) und zur Teilnahme an gerichtlichen Verfahren. "Vor der Gewährung wird der Antrag ausreichend überprüft", so Schwers, für den die Sicherheit der Bürger an erster Stelle steht. Das heißt: Alle Kontaktpersonen des Gefangenen – vom Schließer über den Sport- und Sozialdienst bis zum Psychologen und Besucher – werden befragt, die Unterkunft und die Art des Urlaubes müssen ebenso bekannt sein. "Jegliche Bedenken gehen zu Lasten des Inhaftierten. Wenn die Ehefrau also Angst hat, gibt es keinen Urlaub. Auch ins Ausland darf nicht verreist werden", sagt Schwers. Er betont aber, dass es in Kleve mehr Genehmigungen als Ablehnungen gibt. Zudem sei die Zahl gleichbleibend gut. In 2007 hätte es nur einen "Versager" gegeben.

Und wie sieht ein Urlaub eines Gefangenen, der um 5.45 Uhr geweckt wird, weder bestimmen kann, wann er duscht, noch selbst die Haustür aufschließen darf, aus? Georg Rüttgens, Koordinator des Sozialdienstes: "Die meisten gehen gut essen. Pommes, Schnitzel, Eis und Pizza – so schnell und so viel wie möglich. Wenn sie wieder hier sind, ist ihnen übel."

(RP)
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