Unfall mit Radlader Tod eines 16-Jährigen wirft Sicherheitsfragen auf

Kalkar · Polizei und Amt für Arbeitsschutz ermitteln auch am Tag nach dem tragischen Unglück. Opferschutzbeamte betreuen die Angehörigen und Unfallbeteiligten

Auch am Tag nach dem tragischen Arbeitsunfall, bei dem ein 16 Jahre alter Auszubildender auf einem Bauernhof in Kalkar ums Leben gekommen war, haben Polizei und das Amt für Arbeitsschutz nach einer Erklärung für das Unglück gesucht. Ergebnisse gab die Polizei nicht bekannt. Der 16-Jährige war — auf dem Trittbrett stehend — mit einem Radlader mitgefahren, an dessen Steuer ein 13-Jähriger saß. "Plötzlich" war der Auszubildende zusammengesackt und unter eines der Räder geraten. Der Jugendliche war noch am Dienstag in der Radboudklinik in Nimwegen gestorben.

Tödliche Unfälle dieser Art, bei denen Kinder und Jugendliche sterben, sind in der Landwirtschaft keine Einzelfälle. Erst Anfang Juni war im Landkreis Bad Tölz ein Fünfjähriger aus einem fahrenden Radlader gefallen — die Kabinentür hatte sich geöffnet —, vom Hinterreifen überrollt und getötet worden. Im Vorjahr starb ein 15-Jähriger nahe Passau, der auf der Ackerschiene eines fahrenden Traktors stand, vor die Räder fiel und überfahren wurde.

Auch im Kleverland sieht man oft Kinder, die auf Traktoren mitfahren, oder Jugendliche, die am Steuer von Landmaschinen sitzen, diese über den Hof oder Äcker steuern. Auf Privatgrund dürfen fahrende Arbeitsgeräte wie Radlader von "geeigneten Personen" gefahren werden. Ein Mindestalter gibt es dafür nicht.

Dass dies Alltag in der Landwirtschaft ist, bestätigt der Sprecher des Rheinischen Landwirtschaftschaftsverbandes, Stefan Sallen: "Als Elfjähriger bin ich auch Traktor gefahren — und war stolz wie Oskar." Das "große Risiko" kennt der 56-Jährige und er sagt: "Die Berufsgenossenschaft warnt immer wieder vor zu viel Leichtsinn. Trotz gibt es das — das ist leider so." Ob sich das Risiko durch die Einführung eines Mindestalters verringern lasse, vermag der Sprecher des Verbandes nicht zu sagen.

"Das hätte auch passieren können, wenn ein 50-Jähriger den Radlader gefahren hätte", meint Josef Peters, Vorsitzender der Kreisbauernschaft Kleve, zu dem Unfall in Kalkar. Eine Antwort auf die Frage, wie man für mehr Sicherheit sorgen könne, hat auch er nicht. Für Angehörige und Beteiligte seien solche Unfälle stets ungeheuer belastend.

Deshalb betreuten auch am Dienstag noch Opferschutzbeauftragte der Polizei die Angehörigen des 16-Jährigen und die am Unfall Beteiligten in Kalkar. Ein Polizeisprecher erklärte: "Die Erstbetreuung durch uns dauert meist zwei, drei Tage. Dann vermitteln wir die Betroffenen in andere Hilfsangebote."

(RP)
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