Kleve Tattoos - bei der Berufswahl ein Problem

Kleve · Bei Bewerbungen kann Körperkunst, je nach Branche, ein Problem sein. Bei der Polizei ist sie ein sehr kritisches Thema - auch, wenn ein aktuelles Gerichtsurteil die Regeln etwas aufweicht. Ein Fall aus der Region ist beispielhaft.

 Einige Arbeitgeber schauen genau drauf, ob ein Jobsuchender Körperschmuck hat.

Einige Arbeitgeber schauen genau drauf, ob ein Jobsuchender Körperschmuck hat.

Foto: cityvis

Rihanna hat sie, Angelina Jolie ebenfalls, David Beckham sowieso und der Typ von nebenan auch: Tätowierungen. Laut Bundesamt für Risikobewertung sind inzwischen 23 Prozent der 16- bis 19-Jährigen tätowiert. Doch die Entscheidung sollte gut überlegt sein. Denn gerade bei jungen Menschen, die am Anfang ihrer beruflichen Karriere stehen, kann das Tattoo oder auffällige Piercing bei Bewerbungen ein Hindernis sein. Besonders in der Gastronomie, bei Banken oder der Polizei wird seriöses Auftreten vorausgesetzt. Körperschmuck: unerwünscht.

"Grundsätzlich sind Tattoos und Piercings Privatsache", erklärt Kathrin Willems, Ausbildungsleiterin der Volksbank an der Niers. "Da aber die überwiegende Mehrzahl unserer Kunden immer noch ein konservatives Erscheinungsbild von Bankmitarbeitern erwartet, ist es in unserem Hause eine Selbstverständlichkeit, Tattoos während der Arbeitszeit durch die Kleidung zu bedecken und auffällige Piercings zu entfernen."

In der Gastronomie- und Hotelbranche möchte man die Gäste nicht irritieren. "In unserem Haus müssen Angestellte Piercings entfernen und sichtbare Tattoos bedecken", sagt Elke Schreiber vom Straelener Hof.

Der Issumer Tätowierer Klaus vom Studio Tatoo KD sticht grundsätzlich nicht am Hals, im Gesicht und an den Händen. "Das ist für mich ein absolutes No-Go, weil diese Stellen nicht verdeckt werden können."

Gefährlich können Piercings in der Lippe oder Nase besonders bei Einsätzen im Polizeidienst werden. Deswegen sind sie von vornherein untersagt. Wie bei der Landespolizei mit dem Thema Tattoos umgegangen wird, hat ein ehemaliger Gymnasiast aus der Region am eigenen Leib erfahren. Seinen Namen möchte er wegen des heiklen Themas lieber nicht veröffentlicht wissen: Er hat gerade das Bewerbungsverfahren erfolgreich beendet. Aber er wurde direkt auf sein Tattoo am Arm angesprochen, das er sich 2011 stechen ließ, und wurde inzwischen als Bewerber abgelehnt.

"Damals habe ich zwar an meine berufliche Zukunft gedacht, bin aber nicht davon ausgegangen, dass diese Stelle problematisch ist, da sie durch langärmlige Kleidung gut verdeckt werden kann", sagt er.

Jüngst hat das Verwaltungsgericht in Düsseldorf einem 24-Jährigen Kläger Recht gegeben, der wegen großer Tätowierungen an beiden Armen nicht zum Polizeidienst zugelassen werden sollte. Der Mann müsse im Dienst langärmlige Hemden tragen. Ihn wegen des Körperschmucks aber generell abzulehnen, gehe gegen seine Persönlichkeitsrechte, urteilte das Gericht.

Das Tattoo des Polizei-Bewerbers aus der Region ist sogar kleiner als sein eigener Handteller. Und er ist gerade dabei, es per Laserbehandlung entfernen zu lassen, was am Ende deutlich mehr kosten wird als das ursprüngliche Tattoo. Im nächsten Jahr will er es dann wieder mit einer Bewerbung probieren, "auch wenn ich dann noch immer keine 100-prozentige Chance habe. Die Narben, die bei der Entfernung entstehen können, könnten dann ebenfalls ein Einstellungshindernis sein", überlegt er.

Ursprünglich hatte er sich übrigens auch bei der Bundespolizei beworben und da eine Direktabsage kassiert, nachdem er Fotos und eine Beschreibung des Tattoos als Teil der Bewerbung mitschicken musste. Nachvollziehbar ist das für viele nicht. Immerhin sieht man inzwischen in der Öffentlichkeit immer wieder Polizeibeamte, die an sichtbaren Stellen tätowiert sind.

(RP)
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