Kreis Kleve Sturmschäden dokumentieren

Goch · "Andrea" fegte am Donnerstag über das Kleverland hinweg. Eine gute Nachricht hat Gerd Exner, Sprecher des Bezirks Goch-Pfalzdorf im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK): "Die Kaskoversicherungen zahlen, zwar abzüglich vereinbarter Selbstbehalte, aber ohne Rabattrückstufung." Redaktionsmitglied Marc Cattelaens sprach mit dem Versicherungsexperten über die Regulierung von Sturmschäden.

 Gerd Exner, Sprecher der Versicherungskaufleute.

Gerd Exner, Sprecher der Versicherungskaufleute.

Foto: Privat

Welche Versicherung ist für Sturmschäden an Häusern zuständig?

Gerhard Exner Ab Windstärke 8, das sind 62,1 km/h und mehr, sind auch die Gebäude- und Hausratversicherungen für den Schadenersatz zuständig. Sollte Regenwasser durch eine vom Sturm geborstene Fensterscheibe eindringen, gibt es auch für den Wasserschaden Geld. Wer ein Leck provisorisch abdichtet, um größere Schäden in den kommenden Tagen zu verhindern, bekommt auch Geld für diesen Zeitaufwand und für das Material.

Was ist bei Wasserschäden?

Exner Wenn Keller mit Regenwasser vollgelaufen sind, benötigen Hausbesitzer und Mieter eine so genannte Elementarschadenversicherung. Diese kann in die bereits bestehende Gebäude- oder Hausratversicherung eingeschlossen werden und deckt auch Schäden von Starkregen, Erdrutschen und -senkungen, Lawinen und sogar von Erdbeben ab.

Andrea hat auch Bäume entwurzelt.

Exner Wenn Nachbars Baum oder einer der Gemeinde sowie abgerissene große Äste schwere Schäden an Autos oder Häusern angerichtet haben, hilft die eigene Versicherung. Die kann später prüfen, ob dem Baumeigentümer ein Schuldvorwurf zu machen ist.

Manche Dachpfanne hat ist "Andrea" zum Opfer geworden. Was ist zu tun?

Exner Verschobene oder gerissene Dachziegel sind Sturmschäden, die vom Dachdecker und auf Kosten der Gebäudeversicherung gerichtet werden sollten.

Gibt es Besonderheiten?

Exner Die Hausratversicherung zahlt auch Schäden an getragener Kleidung, z.B. durch Sturz in einer Sturmböe, aber nur, wenn diese auf der Terrasse oder auf dem Balkon geschahen. Das oberste Gebot ist: Alle Schäden zügig melden. Dokumentationsfotos von Schäden erleichtern die Schadenregulierung.

(RP/jul)
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