Neubau geplant Streicht die Grundschule in Hau künftig den Titel „Katholisch“?

Bedburg-Hau · Die bisher Katholische Bekenntnisgrundschule könnte in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt werden. Das soll die Gemeinde nun anstoßen. Hintergrund ist der Neubau.

 Die Grundschule in Hau soll neu gebaut werden. Dafür könnte aus der Katholischen eine Gemeinschaftsgrundschule werden.

Die Grundschule in Hau soll neu gebaut werden. Dafür könnte aus der Katholischen eine Gemeinschaftsgrundschule werden.

Foto: Markus van Offern (mvo)

Im Sommer vergangenen Jahres hat der Gemeinderat in Bedburg-Hau einstimmig den Neubau der St. Antonius Grundschule Hau beschlossen. Das Rathaus sollte auch den dafür notwendigen Grunderwerb vorbereiten. Nach Prüfung durch den Fachbereich Bauen und Planen wurde die Grundstücksfläche neben der Dietmar-Müller-Sporthalle an der Antoniterstraße gegenüber vom Sportplatz favorisiert. Eigentümer der Grundstücksfläche ist die Evangelische Kirchengemeinde Kleve. Diese ist bereit, das Grundstück zum Schulneubau zur Verfügung zu stellen. Allerdings nur unter der Bedingung, dass die Gemeinde die Umwandlung der Katholischen Bekenntnisgrundschule in eine Gemeinschaftsgrundschule anstößt.

Das Land NRW unterscheidet drei Arten von Grundschulen: Gemeinschafts-, Bekenntnis- und Weltanschauungsschulen. Die St. Antonius Grundschule ist bisher eine katholische Bekenntnisgrundschule. Hier werden die Kinder des katholischen Glaubens nach den Grundsätzen des katholischen Bekenntnisses unterrichtet und erzogen. In einer Gemeinschaftsgrundschule werden Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen.

Eine bestehende katholische Bekenntnisgrundschule kann nach NRW-Schulgesetz dann in eine andere Schulart umgewandelt werden, wenn der Schulträger dies im Rahmen seiner Schulentwicklungsplanung beschließt und die Eltern von mehr als der Hälfte der Schüler sich anschließend in einem Abstimmungsverfahren dafür entscheiden. Das Abstimmungsverfahren würde in der zweiten Jahreshälfte des Schuljahr 2023/2024 durchgeführt werden. Außerdem bedarf die Entscheidung bei Anträgen auf Umwandlung einer Schule der Zustimmung durch die Bezirksregierung Düsseldorf. Am Dienstagabend beschäftigte sich der Schulausschuss mit dem Thema, am 30. März kommt es in den Gemeinderat von Bedburg-Hau.

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