Wintereinbruch in der Region Stadt Kleve kämpft mit allen Streufahrzeugen gegen Schneemassen
Kleve · Die Mitarbeiter der USK begannen am Montag schon um 3.30 Uhr mit der Arbeit. Bürger kritisieren, dass Radwege entlang der Emmericher Straße und Nimweger Straße nicht geräumt worden seien. Karsten Koppetsch reagiert – und klärt über die Verkehrssicherungspflicht auf.
Für etliche Mitarbeiter der Umweltbetriebe der Stadt Kleve (USK) begann der Arbeitstag am Montag um 3.30 Uhr. Karsten Koppetsch, Vorstand der USK, sagte: „Wir hatten zu der Uhrzeit alle zehn Streufahrzeuge auf der Straße. Damit wurden die Haupt- und größeren Nebenstraßen gestreut.“ 70 Mitarbeiter der Umweltbetriebe waren hier im Einsatz. Eine Stunde später kam die Handstreuung hinzu. Hier wurden Bereiche wie Treppenanlagen, Plätze oder viel genutzte Wege von Eis befreit.
Die USK ist nachts selbst unterwegs und prüft, ob und zu welcher Uhrzeit es nötig ist, auszurücken. Montag kam erschwerend hinzu, dass, direkt nachdem das Eis beseitigt war, wieder Schnellfall einsetzte. „Es gibt nichts Gefährlicheres, als wenn man gerade gestreut hat und Schnee pappt dann darauf. Dadurch mussten wir ein zweites Mal rausfahren“, erklärte der USK-Chef. Seine Prognose ist, dass seine Männer in der Nacht von Montag auf Dienstag wieder früh unterwegs sind.
Die Redaktion erreichten Hinweise, dass gerade die vielgenutzten Fahrradwege entlang der Emmericher Straße und Nimweger Straße nicht ordentlich gestreut gewesen seien. Koppetsch erklärte: „Die Frage ist, wann ist jemand dort gefahren. Wir haben die Radwege definitiv gestreut. Wenn dann plötzlich wieder Schneefall einsetzt, können wir nicht sofort wieder an allen Stellen sein“, erklärt Koppetsch. Außerdem gibt er den Hinweis, es gäbe Situationen, in denen man sich den Gegebenheiten anpassen müsse. „Wenn es geschneit hat, kann man eben nicht mit hoher Geschwindigkeit die Nimweger Straße herunterfahren“, sagt er.
Zudem sind die Zeiten auch begrenzt, in denen Verkehrssicherungspflichten eingehalten werden müssen. Ebenso ist es bei privaten Haushalten. „Die Verkehrssicherungspflicht besteht hier von 7 bis 20 Uhr“, betont der USK-Chef. In der Zeit ist der Eigentümer dazu verpflichtet, Glätte und dadurch resultierenden Unfälle zu verhindern. An Sonn- und Feiertagen ist die Zeit von 9 bis 20 Uhr.