Kreis Kleve Spreen: „Jetzt Klagen zurücknehmen“Das Gericht im Wortlaut

Kreis Kleve · Landrat Wolfgang Spreen kommentierte das Urteil von Leipzig gestern Nachmittag kurz, spontan und lachend: „Ich freue mich wirklich riesig. Das ist ein ausgesprochen erfreulicher Tag für den ganzen Kreis Kleve. Eine Nachricht schöner als Sekt!“ Er könne nur der Bezirksregierung um Regierungspräsident Jürgen Büssow und dem Airport Weeze mit Geschäftsführer Ludger van Bebber herzlich zu diesem Beschluss gratulieren, der zumindet für eine mittelfristige Zeit eine solide Basis für den Flughafen und seine Entwicklung schafft“.

Schnellstmöglich

Spreen sprach von „einem sehr positiven Beginn, der Hoffnung gibt, dass wir vielleicht doch auf dem schnellstmöglichen Weg zu einer flugrechtlichen Genehmigung kommen können und das Ziel, viele Arbeitsplätze zu schaffen, doch viel schneller erreichen, als das zuletzt zu erwarten war“. Der Landrat bat die Kläger vor dem Hintergrund dieser Entscheidung, ihre Position und ihre Klagen noch einmal zu überdenken. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Paul K. Friedhoff erklärte: „Das Recht hat sich also doch durchgesetzt. Mein Rechtsempfinden jedenfalls ist bestätigt worden, ich hätte mir auch keine andere Entscheidung vorstellen können“, sagte Friedhoff und prophezeite: „Jetzt kann es ordentlich voran gehen. Wir müssen jetzt unsere Hausaufgaben machen“.

Die CDU-Kreistagsfraktionsvorsitzende Ulrike Ulrich sprach von einer „sehr positiven Entscheidung“, die ein Zeichen dafür sei, „dass es richtig war, auch in schwierigen Zeiten am Flughafen festgehalten zu haben.“ Dabei kann sie sich mit SPD-Kreistagsfraktionschef Roland Katzy die Hände reichen: „Gehofft hatten wir alle, aber so richtig gerechnet hatten wir mit der Entscheidung, ehrlich gesagt, nicht. Ich freue mich wirklich sehr über das Urteil.“ Die SPD stehe „ohne jedes Wenn und Aber zum Flughafen Niederrhein“, und er sei für „die Zukunft des Airports sehr, sehr optimistisch“.

Unisono begrüßt wurde die Leipziger Entscheidung auch von den beiden SPD-Landtagsabgeordneten Norbert Killewald und Bodo Wißen: „Ein guter Tag für den Flughafen und den Kreis Kleve. Für den Wirtschaftsstandort Kreis Kleve war dies eine wichtige Entscheidung.“ Der Kreis Klever Wirtschaftsförderer Hans-Josef Kuypers war gleichermaßen glücklich: „Es gibt allen Grund, sich die Hände zu reiben. Wir hoffen wieder!“

Erleichterung

Erleichterung auch bei der FDP auf Kreisebene: „Damit besteht die Chance, dass das öffentliche Interesse am Flughafen Weeze nun von den Gerichten anerkannt wird“, sagte Ralf Klapdor, Pressesprecher der FDP-Kreistagsfraktion. Michael Bay, Pressesprecher der Bündnisgrünen in Kleve und einer der Kreissprecher, der mit dem Klever „Ja zum Airport“ im vorigen Jahr für Aufsehen gesorgt hatte, blieb gelassen: „Das ist erst mal ein ganz normaler juristischer Schritt, ein Beispiel dafür, dass das Rechtssystem in Deutschland vernünftig arbeitet. Jetzt ist der Weg frei für eine vernünftige Planung der Zukunft des Airports.“

LEIPZIG (RP) So lautet die gestrige Presseerklärung des BVG im Wortlaut: „Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Revision gegen ein die Genehmigung für den Flughafen Niederrhein (Weeze-Laarbruch) aufhebendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zugelassen.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat mit Änderungsgenehmigung vom 20. Juni 2001 die zivile Nutzung des ehemaligen britischen Militärflugplatzes Weeze-Laarbruch erlaubt. Der Flughafen soll u.a. dem Linien-, Touristik- und Frachtflugverkehr dienen und Bestandteil eines „Euregionalen Zentrums für Luftverkehr, Gewerbe und Logistik“ werden. Der Flugbetrieb (Instrumentenflug für Strahlflugzeuge mit einem Höchstabfluggewicht von 150 Tonnen) ist von 5 bis 24 Uhr allgemein, von 0 Uhr bis 5 Uhr in bestimmten Ausnahmefällen zugelassen. Auf die Klage zahlreicher Anwohner und einer benachbarten niederländischen Gemeinde hat das OVG Münster die Änderungsgenehmigung mit Urteil vom 3. Januar 2006 aufgehoben.

In den Urteilsgründen wird ausgeführt, dass die Änderungsgenehmigung hinsichtlich des sehr breit angelegten Flugbetriebs insbesondere in der Abend- und Nachtzeit sowie am Wochenende an durchgreifenden Abwägungsfehlern leide. Die Genehmigung sei ferner aufzuheben, weil die Bezirksregierung die Frage nach der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht hinreichend geprüft habe. Auch diesen Mangel könnten die lärmbetroffenen Kläger rügen.

„Grundsätzliche Bedeutung“

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision gegen das Urteil des OVG Münster wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Das Revisionsverfahren könne dazu beitragen, die Rechtsprechung zu den rechtlichen Anforderungen an Änderungsgenehmigungen für die zivile Nutzung eines ehemaligen Militärflugplatzes (§ 6 Abs. 4 Satz 2, § 8 Abs. 5 LuftVG) weiterzuentwickeln.“

(RP)
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