Reiten Training und Unterricht sind wieder erlaubt

Kreis Kleve · Aufgrund der Corona-Krise gelten aber weiterhin strenge Regeln und Hygienemaßnahmen. Veranstaltungen und Wettbewerbe könnten allerdings erst in einem zweiten Lockerungsschritt folgen.

Niederrhein: Reittraining und Unterricht können wieder stattfinden
Foto: dpa/Joel Marklund

Aufatmen bei den Pferdesportlern: Der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport ist auf Außenanlagen unter bestimmten Bedingungen wieder erlaubt, wobei auch in geschlossenen Reitsportanlagen und Hallen geritten werden darf. Jedoch gilt weiter, den Mindestabstand und Hygiene-Regeln zu beachten.

„Das ist die Nachricht, auf die wir alle seit Wochen gewartet und hingearbeitet haben: Wir dürfen wieder unserem Hobby nachgehen, trainieren und Unterricht geben“, sagt der Generalsekretär der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), Soenke Lauterbach. „Trotzdem wird leider noch nicht alles wieder so normal sein, wie wir es vor Corona kannten. Wir alle mussten uns in letzter Zeit besonders zusammenreißen, viel Geduld und Verständnis haben. Das hat sich gelohnt, aber es ist noch nicht ganz überstanden. Wir müssen uns auch weiterhin an Regeln halten, damit das Virus sich nicht weiterverbreitet. Das erfordert Disziplin, gegenseitiges Verständnis und eine gute Organisation. Genau das sind unsere Stärken als Pferdesportler und ich bin sicher, dass wir auch das überstehen werden“, so Lauterbach.

Die Lockerung stützt sich auf einen Beschluss der Sportministerministerkonferenz in der es unter anderem heißt, dass der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport in einem ersten Schritt wieder erlaubt werden kann, wenn die Angebote an der „frischen Luft“ im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen stattfinden und die Abstands- sowie Hygieneregeln eingehalten werden. Jedoch gelten noch weiter Regeln, die Einschränkungen für Pferdesportler bedeuten.

So dürfte in vielen Ställen es auch weiterhin so sein, dass es keinen unbeschränkten Zugang zu den Pferden gibt, weil die Abstandsregeln sonst nicht einzuhalten sind. „Wir unterstützen die Betreiber der Anlagen dabei, erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, um die behördlichen Vorgaben zu erfüllen. Dabei müssen sie die vorhandenen Möglichkeiten auf ihren Anlagen so gut wie möglich ausschöpfen, um unter den genannten Auflagen die Betreuung der Pferde durch die Besitzer oder von ihnen beauftragte Personen sowie Training und Unterricht auch mit externen Trainern zu ermöglichen“, sagt Lauterbach.

Was Veranstaltungen und Wettbewerbe anbelangt, so sollen diese grundsätzlich erst in einem zweiten Schritt zugelassen werden, wobei nach FN-Angaben vereinzelte Pilotveranstaltungen nach behördlicher Ausnahmegenehmigung bereits jetzt wieder stattfinden. So arbeiten FN und die Mitgliedsorganisationen weiter daran, dass Veranstaltungen und Wettbewerbe bald wieder stattfinden können.

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