Fußball "Das ist pure Willkür"

Der VfR Warbeyen ist immer noch geschockt vom skandalösen Urteilsspruch der Verbandsspruchkammer. VfR-Vorsitzender Christian Nitsch und Trainer Joris Ernst beziehen Stellung.

 Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Foto: ddp, ddp

Der skandalöse Urteilsspruch der Verbandsspruchkammer des Fußballverbandes Niederrhein unter dem Vorsitz von Wilfried Loskamp aus Isselburg in Sachen Spielabbruch VfR Warbeyen hat hohe Wellen geschlagen. Auf breiter Front herrscht Unverständnis über das offenkundige Gefälligkeitsurteil zu Gunsten des jungen Unparteiischen, dem durch die Videoaufzeichnung sogar eine Falschaussage nachgewiesen werden konnte, die aber ungeahndet blieb.

RP-Redakteur Helmut Vehreschild erkundigte sich bei Warbeyens Vorsitzendem Christian Nitsch und VfR-Trainer Joris Ernst nach der weiteren Vorgehensweise.

Haben Sie den Urteilsspruch schon verdaut?

Christian Nitsch Nein, den haben wir keineswegs verdaut, zumal in dieser Angelegenheit immer mehr Fragezeichen auftauchen. Der Leserbrief in der Rheinischen Post von Herrn Dahms hat den Nagel auf den Kopf getroffen. Wir fühlen uns willkürlich behandelt. Für uns ist das Bild genauso unklar wie nach der Urteilsverkündung.

Joris Ernst Das Urteil habe ich noch nicht verdaut. Es sitzt mir in den Gliedern. Jetzt stellt sich die Frage, wie wir damit umgehen, ungerecht behandelt worden zu sein. Ich freue mich über den Zuspruch, den ich von vielen Seiten bekommen habe. Das tut einem ganz gut.

Wie geht es denn jetzt weiter?

Nitsch Zum Ende der Woche wollen wir die Angelegenheit besprechen und gemeinsam mit unserem Anwalt beraten, welche Schritte wir zu gehen haben.

Was bemängeln Sie neben dem Urteilsspruch konkret?

Nitsch Die merkwürdige Form des Kreuzverhörs in der ersten Sitzung, auf der versucht wurde, die Zeugenaussagen zu Gunsten des Schiedsrichters abzumildern nach dem Motto "Es kann nicht geschehen sein, was nicht geschehen durfte". Zur zweiten Sitzung war in RP-Mitarbeiter Jan Wustmans ein ganz besonderer Zeuge geladen, der die gesamten Vorgänge aus neutraler Sicht bestätigen konnte. Auf einmal wurde aber deutlich, dass es der Verbandsspruchkammer gar nicht um den Wahrheitsgehalt der Schiedsrichter-Aussagen ging. Die Argumentation war plötzlich eine ganz andere. Das ist pure Willkür. Und gegen den VfR Warbeyen dann auch noch eine Strafe zu verhängen, das hat allgemein zu Kopfschütteln geführt. Uns ging es zu keiner Zeit darum, ein Wiederholungsspiel zu erreichen. Einzig die Fehler eines jungen Schiedsrichters sollten gerade gebügelt werden.

Herr Ernst, Sie sind als Rechtsanwalt professioneller Jurist. Wie hätte ein ordentliches Gericht bei einer Falschaussage wie der des Schiris reagiert?

Ernst Wenn so etwas nachweisbar ist, dann wird bei der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage eingeleitet. Die Kammer war sehr bemüht, den Schiedsrichter aus der Schusslinie zu nehmen.

Wie beurteilen Sie rückblickend das Auftreten der Verbandsspruchkammer?

Nitsch Wir als kleine Vereine werden zu immer mehr Professionalität angehalten. Ich wünschte mir eine solche Qualität auch bei den Herrschaften, die solche Gremien besetzen. Dieser Umgang mit Recht nimmt einem die Freude, ambitionierten Landesliga-Fußball anbieten zu können. Wir denken mittlerweile in alle Richtungen. Eines möchte ich noch betonen: Die Zeugen des VfL Tönisberg haben sich vorbildlich verhalten. Das sind wahre Sportler!

Ernst Die zweite Verhandlung war eine Farce. Das war wie ein Schauspiel, eine Alibiveranstaltung. Das war schon ein starkes Stück!

(RP)
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