Neue Corona-Regeln Das hat der Fußball-Verband Niederrhein entschieden

Niederrhein · Die Corona-Zahlen steigen und viele Spieler, Trainer oder Fans fragen sich, wie es im Amateur-Fußball nun weitergeht. Wir geben Antworten.

 Der Ball rollt im Gebiet des Fußball-Verbandes Niederrhein weiter.

Der Ball rollt im Gebiet des Fußball-Verbandes Niederrhein weiter.

Foto: dpa/Tobias Hase

Am Freitagmorgen hat der Fußball-Verband Niederrhein eine Pressemitteilung herausgegeben, die die Fragen vieler Amateurfußballer und Verantwortlichen beantwortet. Ein Überblick.

Was hat der Fußball-Verband Niederrhein entschieden? Trotz steigender Corona-Zahlen wird der Betrieb in den Amateurligen des FVN fortgesetzt. „Das haben die spielleitenden Stellen in intensiven Beratungen und im Austausch mit den Vereinen entschieden“, heißt es in der Pressemitteilung. Die seit dem 24. November gültige Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, die zunächst bis zum 21. Dezember gilt, erlaubt weiterhin das Fußballspielen unter Wahrung der 2G-Regel mit einigen Ausnahmen. Die Meisterschafts- und Pokalspiele im FVN-Gebiet bleiben also angesetzt.

Für wen gilt die 2G-Regel im Amateur-Fußball? Die 2G-Regel (Zugang nur für vollständig Geimpfte oder Genesene) gilt für alle teilnehmenden Personen – auch Zuschauer – beim Training sowie bei Pflichtspielen. Auch die Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter fallen unter die 2G-Regel. „Ausgenommen von der 2G-Regelung sind Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag aufgrund der verpflichtenden Testungen im Schulbereich“, heißt es in der Mitteilung des FVN.

Welche Ausnahmen gibt es? Nicht vollständig geimpfte oder genesene Spieler und Schiedsrichter benötigen einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, um an den Trainingseinheiten sowie am Spielbetrieb im FVN teilzunehmen. Soweit Übungsleiter, Trainer, Betreuer oder weiteres Personal (ehrenamtlich und hauptberuflich) nicht vollständig geimpft oder genesen sind, benötigen diese einen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder einen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden). Und sie müssen zusätzlich während ihrer Tätigkeit eine medizinische Maske tragen.

Gibt es Unterschiede im Senioren- und Jugendbereich? Der Verbandsjugendausschuss (VJA) hat entschieden, dass der Pflichtspielbetrieb auf FVN-Ebene für die Altersklassen Bambini bis C-Jugend fortgesetzt wird. Bei der A- und B-Jugend wird der Spielbetrieb ebenfalls aufrechterhalten. Allerdings können Vereine, aufgrund der neuen Verordnungslage in NRW und mit Blick auf den Impfstatus ihrer Akteure, die anstehenden Pflichtspiele bis Jahresende – nach Rücksprache mit der spielleitenden Stelle – in den Februar verlegen lassen.

Wer ist für das Einhalten der Regeln verantwortlich? Verantwortlich für die Kontrolle der neuen Regelungen ist der jeweilige Heimverein. „Es wird empfohlen, dass sich beide Vereine vor einem Spiel so gut wie möglich unterstützen und vorgefertigte Listen ihrer Spieler sowie ihres Funktionsteams bereithalten, aus denen die Einhaltung der neuen Regelungen hervorgeht“, so der FVN. „Bei der Kontrolle sind stichprobenhaft Abgleiche der Nachweise mit dem Personalausweis vorzunehmen.“

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