Kleve Spielsüchtiger Aldi-Filialleiter veruntreut 260.290 Euro

Kleve · Ein ehemaliger Aldi-Filialleiter aus Kleve muss 260.290 Euro an seinen ehemaligen Arbeitgeber zahlen. Regelmäßig hatte der Mann in die Kasse gegriffen, um seine Spielsucht zu befriedigen.

2014: Aldi Süd eröffnet an der Düsseldorfer Kö
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Foto: dpa, mg wst

Mit diesem Urteil endete gestern ein Zivilprozess vor dem Arbeitsgericht Wesel, der in Kleve verhandelt wurde. Das Unternehmen Aldi-Süd hatte gegen den Mitarbeiter geklagt, der 260 290 Euro unterschlagen hatte. Die Summe wurde von dem Ex-Filialleiter im Zeitraum von Oktober 2013 bis März 2014 durch regelmäßige Griffe in die Kasse veruntreut. Mit dem Geld befriedigte er seine Spielsucht. Sein Schwerpunktgebiet beim Zocken waren Sportwetten.

Alle Versuche, im Vorfeld der Verhandlung das Verfahren zu beendeten, waren gescheitert. Das Angebot des Beklagten, 50 000 Euro zu zahlen, um damit aus der Nummer heraus zu sein, nahmen die Aldi-Anwälte allenfalls zur Kenntnis. Das Geld wollte sich der Ex-Filialleiter, der zuletzt sechs Wochen in einer Klinik behandelt worden war, innnerhalb seiner Verwandtschaft sammeln.

Mutmaßlicher Aldi-Erpresser vor dem Landgericht Duisburg
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Einen Schaden von 260 000 Euro mit 50 000 wieder gut zu machen, könne man zwar versuchen, so der Anwalt der Klägerin, doch hätte man hier den Falschen getroffen. Aldi könne in dem Fall vergleichsweise entspannt mit dem Thema umgehen, so der Jurist. Auch der Hinweis vom Rechtsanwalt des Beklagten, Dr. Karl Haas, dass sein Mandant den Betrag in seinem Berufsleben wohl nie wird zahlen können, zeigte nicht die gewünschte Wirkung.

Sehr interessiert waren die Aldi-Juristen an einem Einfamilienhaus des Klevers, das diesem jedoch nicht komplett gehört. "Zu sagen, 'das Häuschen sei so schön, da wollen wir lieber wohnen bleiben', können wir nicht nachvollziehen", sagt der Anwalt des Unternehmens.

Vorgeworfen wurde dem Klever ebenfalls, dass er zunächst keine Reue gezeigt habe. Er habe vielmehr mit dem Anwalt gedroht und die Unterschlagung auf das Heftigeste bestritten, so ein Mitarbeiter des Unternehmens. Der Beklagte verwies in der Verhandlung auf seine schwierige finanzielle Situation. Das Gehalt würde gepfändet, er müsse verschiedene Kredite bedienen.

"Es war damals eine andere Person, die das Geld genommen hat. Ich habe mir für das Geld eben kein Haus gekauft, sondern es investiert", sagte der Beschuldigte. Letztendlich wurde die Klageforderung von 260 290 Euro anerkannt. Dies war eine Voraussetzung seitens der Aldi-Juristen, um anschließend im internen Gespräch nach weiteren Lösungen zu suchen. Selbst nach einem abgeschlossenen Privatinsolvenzverfahren bleiben diese Forderungen bestehen, da sie aus einer Straftat herrühren und es somit keine Restschuldbefreiung gibt.

(RP)
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