Diskussion um Misshandlungen in Flüchtlingsheimen So leben Flüchtlinge im Kreis Kleve

Kleve · Die Misshandlungen von Asylbewerbern durch private Sicherheitskräfte in Flüchtlingsunterkünften in Nordrhein-Westfalen haben eine breite Diskussion ausgelöst. Immer wieder stellt sich die Frage, warum Städte überhaupt private Unternehmen damit beauftragen dürfen, Asylbewerberheime zu betreiben und in welchen Gemeinden dies auch gemacht wird.

Misshandlungs-Vorwürfe: das Flüchtlingsheim in Burbach
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Misshandlungs-Vorwürfe: das Flüchtlingsheim in Burbach

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Foto: dpa, fg jhe

Im Kreis Kleve gibt es gleich mehrere Unterbringungen für Asylbewerber. Wir sagen, wie es um die einzelnen Unterbringungen steht:

Warum können Gemeinden überhaupt private Sicherheitsdienste in Asylbewerberheimen einsetzen?

Bei der Unterbringung von Asylsuchenden handelt es sich laut des Gesetzes über die Zuweisung und Aufnahme
ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz) um eine "Pflichtaufgabe zur Erfüllung durch Weisung". Das heißt, dass die Kommunen zwar verpflichtet sind, Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen, jedoch frei entscheiden können, wie sie das machen. Die Aufsichtsbehörden können in Einzelfällen jedoch Weisungen ausgeben. Aufsichtsbehörden sind sowohl die Gemeinden selbst, die Bezirksregierungen und letztendlich das Innenministerium als oberste Aufsichtsbehörde. Wie Jörg Boltersdorf, Pressesprecher der Stadt Kleve, sagte, gebe es seitens der Bezirksregierung in Düsseldorf oder vom Innenministerium keine Weisung, die Unterkünfte in Kleve betreffe. Die Stadt Kleve wäre also frei, die Aufgabe in Eigenregie von privaten Firmen erledigen zu lassen.

(ac)
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