Inzidenzwerte im Kreis Kleve Schulen im Kreis Kleve bleiben bei Wechselunterricht

Kreis Kleve · Der Kreis Kleve hat eine Inzidenz von 123,5. Allerdings werden noch ausstehende Meldungen vom RKI den einzelnen, zurückliegenden Tagen zugerechnet. Das soll aber keine Auswirkungen auf den Schulunterricht haben.

 Die Schulen im Kreis Kleve, hier das Freiherr vom Stein Gymnasium in Kleve, können beim Wechselunterricht bleiben.

Die Schulen im Kreis Kleve, hier das Freiherr vom Stein Gymnasium in Kleve, können beim Wechselunterricht bleiben.

Foto: Evers, Gottfried (eve)

Die Corona-Pandemie hat ein weiteres Todesopfer im Kreis Kleve gefordert: Die „173. gestorbene Person“, so der Kreis Kleve, stammt aus Geldern. Das Corona-Opfer starb im Alter von Mitte 60 Jahren.

Die Inzidenz im Kreis Kleve sinkt dagegen  weiter: Diese Sieben-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner. Die Sonntag, 2. Mai, 0.00 Uhr vom Landeszentrum Gesundheit NRW (LZG) ermittelte 7-Tage-Inzidenz für den Kreis Kleve liegt bei 123,5.

Damit unterschreitet der Kreis Klever weiter die 7-Tage-Inzidenz-Grenze von 150 und entfernt sich auch weiter von der Grenze von 165, mit der die Schulen im Kreisgebiet betroffen wären:  Samstag, 1.  Mai, waren es 127,7, Freitag, 30. April 142,1 und Donnerstag, 29. April, 146,3.

Der Verlauf der 7-Tages-Inzidenz ist Grundlage für Einschränkungen und Lockerungen im Rahmen der „Corona-Notbremse“. „Das Land NRW stellt fest, ob diese Grenzwerte überschritten worden sind, indem es den Kreis Kleve in eine Allgemeinverfügung aufnimmt. Grundlage dafür sind ausschließlich die vom Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlichten Inzidenzwerte“, erklärt Kreissprecher Benedikt Giesbers.

Giesbers erklärt auch, dass das Robert-Koch-Institut (RKI) seit Freitag, 30. April, dafür erstmals eine Liste mit nachträglich aktualisierten Werten verwendet.

„Das bedeutet, dass sich die gemeldeten Inzidenzen in den kommenden Tagen noch erhöhen werden, weil an den Folgetagen Fälle mit einem zurückliegenden Meldedatum nachübermittelt werden. Diese Nachmeldungen werden dem Tag des Meldedatums nachträglich zugewiesen“, erklärt Giesbers weiter.

Für mögliche Verschärfungen der Corona-Schutzmaßnahmen ziehe das Land Nordrhein-Westfalen allerdings die korrigierten Werte des RKI erst ab dem Stichtag 30. April heran. „Dies bedeutet konkret für den Kreis Kleve, dass die Schulen im Wechselunterricht bleiben dürfen, auch wenn die korrigierten 7-Tage-Inzidenzen bereits drei Tage in Folge, also  vom 25. bis 27. April, über dem Schwellenwert von 165 lagen“, sagt der Sprecher des Kreises Kleve.

(mgr)
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