Lebensgefährte angeklagt Getötete Rumänin: Prozess beginnt am Landgericht

Kleve · Wegen Körperverletzung mit Todesfolge steht ab Montag ein 23-jähriger Rumäne vor dem Klever Landgericht. Er soll seine damalige Lebensgefährtin – eine 18-jährige Rumänin – in einer Klever Wohnung mit Schlägen und Tritten so schwer verletzt haben, dass sie trotz Not-OP verstarb.

 Dem 23-jährigen Angeklagten wird am Klever Landgericht der Prozess gemacht.

Dem 23-jährigen Angeklagten wird am Klever Landgericht der Prozess gemacht.

Foto: van Offern, Markus (mvo)

Ende März vorigen Jahres hatten Nachbarn eine bewusstlose Frau in einer Wohnung an der Guttenbergstraße in Kleve gefunden. Die 18-jährige Rumänin wurde ins Krankenhaus eingeliefert und notoperiert, starb aber am nächsten Tag an ihren zahlreichen inneren Verletzungen.

Bei der Obduktion Anfang April hatten sich Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden ergeben, weshalb die Mordkommission der Polizei Krefeld Ermittlungen aufnahm, unterstützt durch die Kreispolizeibehörde Kleve. Ermittlungen, die nun einen 23-jährigen Rumänen in Kleve vor das Landgericht gebracht haben.

Am Montag beginnt vor dem Schwurgericht der Prozess gegen den Mann. Er soll laut Staatsanwaltschaft die 18-jährige Rumänin – seine damalige Lebensgefährtin – mit Schlägen und Tritten so schwer verletzt haben, dass diese trotz Notoperation verstarb. Nach der Tat soll der Angeklagte nach Rumänien geflohen sein, wo er Ende August festgenommen werden konnte.

Der Anklagevorwurf gegen den 23-jährigen Rumänen lautet Körperverletzung mit Todesfolge. Paragraf 227 des Strafgesetzbuches sieht dafür eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Jahren vor. In minderschweren Fällen ist laut Gesetz auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

Drei Verhandlungstage sind für den Prozess am Klever Landgericht angesetzt: am 9. Januar, 30. Januar und 6. Februar, jeweils um 9 Uhr. Für den ersten Verhandlungstag sind laut Gericht 13 Zeugen und zwei Sachverständige geladen.

Die Staatsanwaltschaft Kleve erklärte kurz nach der Tat, dass die Frau gemeinsam mit anderen Personen in einer Wohnung in der Guttenbergstraße in der Klever Oberstadt gewohnt habe. Alle Bewohner des Hauses hätten in einer Fleischerei in den Niederlanden gearbeitet, so die Staatsanwaltschaft damals.

(jehe)
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