Polizei im Kreis Kleve Was man bei E-Scootern beachten sollte

Kreis Kleve · Elektrisch betriebene Roller gehören immer häufiger zum Straßenbild in den Innenstädten. Auch im Kreis Kleve nimmt die Nutzung zu. Die Polizei warnt vor den Gefahren im Straßenverkehr und will Nutzer aufklären.

 E-Scooter sind auch im Kreis Kleve immer öfter zu sehen. Dabei gibt es jedoch ein paar grundsätzliche Dinge zu beachten.

E-Scooter sind auch im Kreis Kleve immer öfter zu sehen. Dabei gibt es jedoch ein paar grundsätzliche Dinge zu beachten.

Foto: dpa/Oliver Berg

Seit Juni 2019 sind die elektrisch motorisierten E-Scooter in Deutschland zugelassen – seither prägen sie das Straßenbild in vielen Städten. Das ist zu einem großen Teil auf die wachsende Zahl der Roller von großen Anbietern wie „Lime“, „Tier“ oder „Bird“ zurückzuführen, die mittlerweile Geräte in drei- bis vierstelligen Mengen übers Stadtgebiet verteilt zur Verfügung stellen. Einen solchen Markt scheint es im Kleverland (bisher) noch nicht zu geben. Aber auch der private Kauf der Roller ist natürlich möglich – und sie werden mehr auf unseren Straßen. So testete am Freitagnachmittag eine 61-jährige Frau aus Rees ihren neuen E-Scooter und machte eine Probefahrt auf einem Wirtschaftsweg in Esserden. Bei einer Bremsung auf der feuchten Fahrbahn rutschte der E-Scooter weg, die Frau stürzte und verletzte sich.

Die Polizei nimmt die wachsende Zahl der Kleinfahrzeuge zum Anlass, um zu erklären, was es zu beachten gilt. „Wir wollen lieber erst mal informieren, nicht sanktionieren. Voraussichtlich ab dem Frühling werden Rollerfahrer angehalten und kontrolliert“, sagt Manuela Schmickler, Sprecherin der Polizei Kreis Kleve. Wichtig sei, dass die Roller eine Betriebserlaubnis  benötigen. Sprich: Dass sie straßenzugelassen sind und laut Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung versichert sein müssen. Interessenten sollten also schon beim Kauf darauf achten, ob das Gerät straßenzugelassen ist – dies verantwortet nämlich der Hersteller. Die Betriebserlaubnis wird in der Regel entweder direkt am Fahrzeug angebracht oder sollte in Papierform beim Kauf in der Verpackung mit dabei sein. Sie sollte auf Anraten der Polizei dringend mitgeführt werden.

Wird man ohne Zulassung erwischt, droht ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Beim Straßenverkehrsamt muss man den Roller nicht anmelden, allerdings ist er versicherungspflichtig. Nach Abschluss der Haftpflichtversicherung liefert der Versicherer dem Nutzer eine Plakette, die ähnlich wie bei einem Mofa hinten angebracht werden muss. Wird man ohne gültige Versicherungsplakette erwischt, liegt die Strafe immer noch bei 40 Euro. „Nicht versichern ist eine Straftat und verstößt gegen das Pflichtversicherungsgesetz“, sagt Schmickler. Ein Fahrerlaubnis ist allerdings nicht erforderlich, deshalb dürfen E-Scooter ab 14 Jahren gefahren werden. Sie dürfen zudem ohne Helm benutzt werden, was die Polizei aber dringend empfiehlt.

Bauartbedingt müssen die Roller auf 20 km/h gedrosselt sein. „Nur weil sie 20 km/h fahren, muss man dies nicht immer ausnutzen“, sagt Schmickler. „Man sollte umsichtig fahren, angepasst mit der Geschwindigkeit.“  Das Miteinander sei hier gefragt: Wenn jeder vorsichtig fahre, komme man auch zusammen klar. Dazu gehört auch, dass ein Roller  nur von einer Person bedient werden darf. Erlaubt ist die Benutzung auf Radwegen, Radfahrstreifen oder kombinierten Gehwegen, die explizit auch für Radfahrer freigegeben sind. Sind diese nicht vorhanden, darf auch die Fahrbahn genutzt werden. Auf Bürgersteigen und in Fußgängerzonen sind E-Scooter grundsätzlich nicht erlaubt.

Funktionierende Bremsen, eine Klingel, Vorder- und Rückbeleuchtung sowie seitliche Reflektoren sind, ganz ähnlich wie beim Rad, Vorschrift. Die Polizei warnt auch vor der Benutzung eines Rollers unter Alkoholeinfluss, hier gelten dieselben Grenzwerte wie für Autofahrer.

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