Kleve Pfeffersprayer muss nach Haftstrafe in die Psychiatrie

Kleve · Der Mann auf der Anklagebank wirkt abwesend. Der 32-jährige Klever legt die Hände vors Gesicht, verschränkt die Arme, reckt sich, als wäre er gerade wach geworden. Dann schaut er gedankenverloren aus dem Fenster, steht auf und setzt sich wieder. Währenddessen verhandelte um ihn herum das Landgericht Kleve wegen gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen und Hausfriedensbruch. Drei Menschen soll der 32-Jährige mit Pfefferspray attackiert haben. Fraglich war, ob der Angeklagte zum Tatzeitpunkt voll schuldfähig war.

Der 32-Jährige stand nicht zum ersten Mal vor Gericht. Insgesamt fast sechs Jahre verbrachte er bereits hintern Gittern, unter anderem wegen schwerer Körperverletzung und sexuellem Missbrauch. Mit 14 rauchte er Marihuana, es folgten Ecstasy, Heroin und starker Alkohol Methadonprogramme brach er ab. Bei der Verhandlung gestern war er angeklagt, im Mai 2013 dem Hausmeister einer Bank in der Klever Innenstadt Pfefferspray ins Gesicht gesprüht zu haben, im Juli soll er die Besitzerin eines Kiosks am Bahnhof, wo er Hausverbot hatte, auf dieselbe Art attackiert haben. Im Oktober kam es zum Streit mit einem Kollegen aus der Drogenszene, woraufhin der Angeklagte erneut sein Pfefferspray benutzt haben soll.

In allen drei Fällen habe sich der Angeklagte nach eigener Aussage bedroht gefühlt. Dass er sich als Opfer sehe, sei Ausdruck einer Psychose, sagte der Jack Kreutz von der Forensischen Psychiatrie in Bedburg-Hau, wo der Angeklagte seit Januar untergebracht ist. Er sei nicht in der Lage, Situationen einzuschätzen und entsprechend zu handeln. Außerdem habe er ein hohes Gewaltpotential. Sein Verteidiger Karl Haas plädierte auf Freispruch, weil sich der 32-Jährige seiner Meinung nach in Notsituationen befunden habe.

Wegen des Angriffs auf den Hausmeister und die Kiosk-Besitzerin sprach das Gericht den 32-Jährigen wegen Schuldunfähigkeit frei. Für die beiden anderen Tatbestände zusammen mit einem alten Urteil wegen Diebstahls erhielt er wegen verminderter Schuldfähigkeit eine Freiheitsstrafe von 13 Monaten. Außerdem ist die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet. Wo und wie lange diese erfolgen soll, wird die Strafvollstreckungskammer entscheiden.

(emy)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort