Kleve-Griethausen OVG-Urteil zum Kuhstall ist noch nicht umgesetzt

Kleve-Griethausen · Nabu NRW kritisiert das schleppend verlaufende Verfahren. Vorsitzender sagt: "Zustand ist rechtswidrig."

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat schon Ende September des vergangenen Jahres sein Urteil gefällt. Darin entschieden die Richter, dass die Aufhebung der Genehmigung zur Erweiterung eines Kuhstalles in Kleve-Griethausen in einem Vogelschutzgebiet am Rheinufer auf 790 "Plätze" für Rinder, die das Verwaltungsgericht in Düsseldorf am 17. März 2015 ausgesprochen hatte, rechtsgültig ist. Das bedeutet: Die Erweiterung des landwirtschaftlichen Gebäudes war "illegal".

Der Kuhstall steht aber immer noch unverändert am Rheindeich in Griethausen. Zwar hat die Betreiberin, eine Landwirtin aus Kleve, Anfang Januar dieses Jahres ihre Stellungnahme bei der zuständigen Bezirksregierung in Düsseldorf abgegeben. Doch eine Sprecherin der Behörde erklärte gestern auf Anfrage zum aktuellen Stand der Dinge schriftlich: "Die Prüfung der Stellungnahme der Betroffenen ist noch nicht abgeschlossen. Wie lange die Prüfung noch andauern wird, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht abschätzen." Das Verfahren sei etwas aufwändiger, weil noch andere Fachbehörden daran beteiligt seien.

"Der Zustand ist rechtswidrig. Damit sind wir sicher unzufrieden, aber wir sind nicht mehr an dem Verfahren beteiligt, und haben deshalb keine Handhabe, etwas zu tun", sagt der Vorsitzende des Nabu NRW, Josef Tumbrink. Andererseits zeigt der Nabu-NRW-Vorsitzende ein gewisses Maß an Verständnis für die Bezirksregierung. Ursprünglich hatten Nabu-Experten vermutet, der Kreis sei nach dem Urteil die Behörde, die für die Umsetzung zuständig ist. Da dies nun aber die Bezirksregierung sei, ist es für Josef Tumbrink vorstellbar, dass auch die Düsseldorfer Behörde von dieser Zuständigkeit "überrascht" sei. Der Nabu-Landesvorsitzende meint: "Das ist möglicherweise für die Bezirksregierung ein neuer Fall."

Belastend in vielerlei Hinsicht ist der "Fall" auch für Kuhstall-Betreiberin Judith Siebers. Sie sagt: "Es ist schon ungewöhnlich, dass ein bereits bezogener Stall, der zuvor genehmigt war, nun laut Gerichtsurteil illegal ist. Den kann man nicht so einfach 'abschalten'. Es geht ja schließlich um lebende Tiere."

(RP)
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