Kleve Ohne Angst vor dem Angeklagten durch den Prozess

Kleve · Viele Opfer fürchten sich, den Tätern vor Gericht gegenüberzutreten. Die Psychosoziale Prozessbegleitung soll helfen.

Ein Blick Richtung Anklagebank. Erinnerungen kommen hoch. Angst und Panik machen sich breit. Für Opfer von schweren Straftaten ist die Zeugenaussage vor Gericht oft eine Tortur. Die Psychosoziale Prozessbegleitung ist ein neues Angebot von der Caritas, dem Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) und dem Ambulanten Sozialen Dienst des Landgerichts Kleve. Fünf ausgebildete Sozialarbeiter wollen Betroffene vor, während und nach der Verhandlung begleiten und unterstützen.

"Opfer sind häufig traumatisiert und wissen gar nicht, was sie bei der Verhandlung genau erwartet", sagt Regina Hussmann-Walter vom SkF. "Wir wollen sie möglichst gesund durch den Prozess bringen." Bereits seit dem 1. Januar 2017 ist die Hilfe im dritten Opferschutzgesetz rechtlich geregelt. Nun steht Betroffenen auch im Landgerichtskreis Kleve ein psychosoziale Prozessbegleitung zur Seite.

Ein Recht auf Prozessbegleitung besteht aber nur unter bestimmten Voraussetzungen: Die Straftat muss zunächst in den Katalog der "schwerwiegenden Straftaten" fallen: Hierzu zählen beispielsweise sexueller Missbrauch, Vergewaltigung und schwere Körperverletzung. Ist das Opfer unter 18 Jahre alt, wird eine Begleitung beigeordnet. Wer älter ist, muss einen Antrag stellen und seine Hilfs- und Schutzbedürftigkeit beweisen. Wird der Antrag abgelehnt, kann trotzdem eine Begleitung angefordert werden - dafür zahlt das Opfer rund 1100 Euro aus eigener Tasche.

"Auch für die Justiz ergeben sich Vorteile, wenn der Zeuge betreut ist und ohne Angst aussagen kann", sagt Stefan Kisters-Teuwsen vom Caritasverband Geldern Kevelaer. Deswegen sei es auch ein Ziel, das Angebot stärker in den Köpfen von Hilfsbeauftragten, Polizei, Staatsanwaltschaft und Anwälten zu verankern. "Opfer sollen von ihrem Recht Gebrauch machen oder zumindest einen Antrag stellen können."

Ist ein Antrag auf Begleitung genehmigt, bereitet der Sozialarbeiter das Opfer auf die Zeugenaussage vor. Dafür steht beispielsweise vorab ein Besuch am Gericht an: Wo ist der Warteraum? Wie sieht der Gerichtssaal aus? Wer sitzt während der Verhandlung wo? Der Termin soll den Opfern Sicherheit geben. Zudem sollen Bewältigungsstrategien die Ängste mindern.

"Geräusche, Bilder, Gerüche - Kleinigkeiten können die Erinnerungen an die Tat wieder aufleben lassen", sagt Ute Schlüpner vom Caritasverband Xanten-Moers. "Eine Strategie wäre zum Beispiel eine spezielle Sitzhaltung, um den Täter außerhalb des Blickfeldes zu halten." Auch ein persönlicher Gegenstand, mit dem das Opfer ein positives Erlebnis verbindet, helfe, die Aussage durchzustehen. Bei der Verhandlung selbst wird gemeinsam gewartet, die Begleitperson sitzt während der Aussage mit im Gerichtssaal.

Ob eine Begleitung auch nach dem Prozess sinnvoll ist, entscheidet sich mit dem Urteilsspruch. "Wenn der Angeklagte freigesprochen wird oder die Strafe mild ausfällt, ist das für ein Opfer nicht nachzuvollziehen", berichtet Ute Schlüpner. Oft führe das bei Betroffenen zu dem Gedanken, dass ihre Aussage nicht glaubwürdig gewesen sei.

Was die Sozialarbeiter während der Begleitung nicht machen: Mit dem Opfer über die Tat sprechen. "Das könnte die Erinnerungen und somit auch die Zeugenaussage beeinflussen", sagt Hussmann-Walter. "Es findet keine juristische Beratung statt."

In Kleve steht die Psychosoziale Prozessbegleitung in den Startlöchern, Betroffene und deren Angehörige können sich bei der Caritas, beim SkF oder beim Sozialen Dienst des Landgerichts informieren.

(laha)
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