Kreis Kleve Nur Privatleuten ist Steuererklärung auf Papier gestattet

Kreis Kleve · Geschäftsleute sind gesetzlich zur elektronischen Datenübermittlung verpflichtet. Finanzamt kündigt Geldbuße an.

 Das Klever Finanzamt an der Emmericher Straße.

Das Klever Finanzamt an der Emmericher Straße.

Foto: Gottfried Evers

Gewerbetreibende, die ihre Steuererklärung noch immer "auf Papier" abgeben, werden in diesem Jahr ermahnt, dass künftig Gebühren anfallen, wenn der Steuerpflichtige sich weigert, seine Daten elektronisch zu übermitteln. Dann wird ein "Verspätungszuschlag" fällig, der bis zu zehn Prozent der Steuerschuld ausmachen kann, mindestens aber 20 Euro. Privatpersonen dürfen ihre Steuererklärung weiterhin handschriftlich auf Papierbögen ausfertigen - gern gesehen wird das aber nicht. Darüber und über andere aktuelle Entwicklungen informierten gestern beim Jahrespressegespräch Manfred Winkler als Vorsteher des Klever Finanzamts (291 Mitarbeiter, etwa 30 Azubis) und seine Kollegen.

Die "normalen" Anträge von Arbeitnehmern bekommen die Mitarbeiter des Klever Finanzamtes nicht mehr zu Gesicht. Was elektronisch über das Elster-Programm übermittelt wird, landet in Düsseldorf, Steuererklärungen auf Papier werden eingescannt und dann ebenfalls als datei weitergeleitet. "Das hat Auswirkungen auf die Bearbeitungszeiten, die je nach Komplexität des Falles fünf Wochen, aber auch sechs Monate betragen können", sagt Winkler. Der Vorsteher des Finanzamts wirbt für "Elster" zum einen, weil es seinem Amt die Arbeit erleichtert, es gebe aber auch Vorteile für die Steuerpflichtigen: "Die zur Person gespeicherten Daten können mit Hilfe des Programms in die Erklärung eingefügt werden, es erfolgt eine direkte unverbindliche Steuerberechnung, und durch die Bescheidprüfung kann man ermitteln, in welchen Bereichen das Finanzamt von der eigenen Erklärung abgewichen ist. Für Hilfestellungen, aber nicht für Beratungen, gibt es natürlich weiterhin die Servicestelle, die insbesondere Rentner und Neugründer gerne nutzen." Intensiv kontrollierte "Prüffelder" seien in diesem Jahr (bezogen auf 2015) im gewerblichen Bereich Investitionsabzugsbeträge und Verlustabzüge, bei Privatleuten die zum Teil privat genutzten Firmenfahrzeuge. Zum Beispiel müsse jeder damit rechnen, dass sein Fahrtenbuch kontrolliert werde. Änderungen auf Bundesebene sind die Anhebung des Grundfreibetrags von 8354 auf 8472 Euro, der Kinderfreibetrag, der um 144 auf 4512 angestiegen ist, ein höherer Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und ein höherer Besteuerungsanteil für Rentner (70 Prozent). Das Finanzamt ist auch Vollstreckungsbehörde - im Ausland helfen Kollegen nach dortigen Gesetzen, Steuersünder zu überführen. 90 Prozent der Ersuchen betrafen 2015 Niederländer.

(RP)
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